2. Inspektion / Wartungskosten

  • Tucson-Toni dann bitte auch mal §8, Abs. (1) AltölV dazu lesen.

    Der Händler (= gewerbsmäßiger Abgeber des Motoröls) muss eine Annahmestelle für Altöle einrichten, und es bis zur Menge des im Einzelfall abgegebenen Öls auch wieder annehmen.

    Der Händler ist Wiederverkäufer, vollkommen egal wieviel er woanders bezieht...

    Wie geschrieben: Es geht um den FachHANDEL, der sich an den Privatverbraucher richtet, nicht um gewerbliche Werkstätten, die das Öl sowieso zwangsläufig entsorgen. Bei den Konditionen zur Entsorgung ist die Autowerkstatt frei. Sie kann es kundenunfreundlich berechnen (erst recht, wenn Manche ihr Öl selbst mitbringen) oder sein lassen. Ich kann es dir deshalb so genau erläutern, weil ich selbst lange Jahre Vertriebler für Schmierstoffe war. Zurücknehmen muß es sowohl Handel wie Werkstatt, Handel muß es kostenlos in gleicher Menge zurücknehmen, Werkstatt darf Entsorgungsgebühr verlangen. Ob es natürlich kundenfreundlich ist, ist eine andere Frage. Kalkulatorisch rechnet man die Entsorgung und Rücknahmelogistik im Verkaufspreis ein, das betrifft Handel wie Werkstatt. Zurückgenommen wird es zwangsläufig von beiden, dem Handel wie auch dem Gewerbebetrieb als Leistungserbringer.

    Hyundai Tucson Nx4e Select, T-GDI, 150 PS, Schaltung, Design-Paket, Engine Red.

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  • (...) Werkstatt darf Entsorgungsgebühr verlangen.

    Das musst du mir bitte mal erklären, warum die Werkstatt, wenn sie Frischöl verkauft, Entsorgungsgebühren fürs Altöl verlangen darf... sie ist in dem Moment doch Händler (gewerblicher Wiederverkäufer) :/

    Der Werkstatt entstehen doch keine Entsorgungskosten ggü. dem Großhandel sofern die Menge Frischöl : Altöl das Verhältnis 1:1 ist, der Großhandel muss es seinerseits doch kostenlos zurücknehmen. Das ist doch im Frischölpreis einkalkuliert...

    Wenn man kein Frischöl kauft (= es zum Ölwechsel selbst mitbringt) habe ich Verständnis für Entsorgungskosten des Altöls, sonst nicht.

    Es ist ja auch nicht so dass die Werkstatt das Öl zum EK verkauft.

    2024 Hyundai Tucson (NX4) Advantage, 1,6 T-GDI 110kW Schalter, in "Dark Knight metallic"

  • Das musst du mir bitte mal erklären, warum die Werkstatt, wenn sie Frischöl verkauft, Entsorgungsgebühren fürs Altöl verlangen darf... sie ist in dem Moment doch Händler (gewerblicher Wiederverkäufer) :/

    Der Werkstatt entstehen doch keine Entsorgungskosten ggü. dem Großhandel sofern die Menge Frischöl : Altöl das Verhältnis 1:1 ist, der Großhandel muss es seinerseits doch kostenlos zurücknehmen. Das ist doch im Frischölpreis einkalkuliert...

    Wenn man kein Frischöl kauft (= es zum Ölwechsel selbst mitbringt) habe ich Verständnis für Entsorgungskosten des Altöls, sonst nicht.

    Es ist ja auch nicht so dass die Werkstatt das Öl zum EK verkauft.

    Die Rücknahmeverordnung betrifft den Einzelhandel zum Verbraucher. Eine Autowerkstatt ist aber Servicepartner und im Rahmen einer Inspektion ein gewerbetreibender Dienstleister (Handwerksbetrieb) und kein Einzelhändler, das sind 2 Paar Schuhe. Durch die Rücknahmeverordnung im Handel will man vermeiden, dass der Käufer seinen Kanister Altöl nicht in der freien Prärie entsorgt. Der Einkauf von Servicematerial von Werkstätten ist etwas völlig anderes und da ist jeder Werkstattinhaber in seiner Kalkulation frei. Insofern, wenn er kundenunfreundlich ist, kann er auch die Entsorgung berechnen, das steht ihm völlig frei. Gegenüber seiner Bezugsquelle entstehen ihm natürlich keine Kosten, aber sehrwohl gegenüber dem Abholer, also Entsorger für sein Altöl. Auch der Handel gibt sein Öl nicht mehr an die Raffinerie zurück, sondern das kommt zum Entsorger, nur dort sind die Entsorgungskosten eben schon im Kaufpreis beinhaltet. Das gleiche Thema hast du ja zwischenzeitlich auch bei Reifenneukauf. Für die Entsorgung deiner alten Reifen musst du pro Reifen bezahlen, wenn sie dir neue Reifen aufziehen.

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  • Für die Entsorgung deiner alten Reifen musst du pro Reifen bezahlen, wenn sie dir neue Reifen aufziehen.

    Genau so eine Sauerei.

    Es gibt z.B. eine Altöl-, Batterie- oder Verpackungsverordnung, aber keine Altreifenverordnung.

    Wer zukünftigen Müll in Umlauf bringt sollte ihn auch zurücknehmen müssen.

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  • Die Diskussion ist eigentlich überflüssig. Wenn ein Händler keine Entsorgungsgebühr nimmt, erhöht er einfach den Preis für das neue Öl.

    Gruß Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

    (Alternativen: Smart 453 Cabrio, BMW R1250GS Adventure, Suzuki Burgman 200, eScooter)

  • Back to the roots...Wartungskosten. Dass Entsorgungsgebühren überall berechnet werden, dürfte eigentlich jedem klar sein, der auch Müllgebühren, Abwassergebühren und was auch immer bezahlt.

    Hat denn jemand z.B. auch im benachbarten Ausland, z.B. Tschechien oder Polen seinen Tucson beim Service gehabt?

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