Beiträge von AlexA

    Man hatte mir gesagt, das ich drauf nur noch so lange Garantie hätte, wie die gesetzliche Vorgabe war. In diesem Fall zwei Monate.

    Gesetzliche Vorgabe ist nur die Gewährleistung von 24 Monaten für Neuteile, allerdings nach 12 Monaten Beweislastumkehr. Das Display hat nach Einbau 2 Monate Garantie, aber 12 Monate Gewährleistung.

    Hätte ich das Display außerhalb der Garantie selbst gekauft, dann würden die zwei Jahre greifen.

    Die Gewährleistung greift auch innerhalb der Garantiezeit und darf durch Garantiebedingungen nicht beschränkt werden. Gewährleistung immer vor Garantie.

    Kommt wohl auf die Art des Schlüssels an... der von mario462 ist ein ovaler Schlüssel mit stilisiertem Hyundai-Symbol (FL-Modell), währenddessen jener von Ritchie.S und auch meiner (auf wessen sich mein Beitrag zum Blick in die BDA bezog) eine andere Form hat (Vor-FL-Modell). Da aber derD53 in seiner Signatur nix stehen hat, 🤷‍♂️

    Insofern ist der Gedanke von otto05 und Harry1967 wohl doch nicht so abwegig im Zweitschlüssel nachzuschauen, wobei, die BDA mal zur Hand zu nehmen ist weniger Arbeit.

    (...) dass es ein Minus-Geschäft wird.

    Genau das ist der Grund warum viele Werkstätten sich um selbst kleinere Garantiearbeiten drücken... die Pauschalsätze der Hersteller für die Erledigung dieser sind geringer als die Stundensätze die man beim Kunden verdienen kann. Deshalb blockieren sie sich nicht gerne 9,2h die Bühne mit einem Garantiefall und 1,5 MA (die helfende 3. Hand sozusagen) sondern lieber mit 9x Servicearbeiten wie Ölwechseln die ein Azubi erledigen kann, aber zu Stundensätzen von 160€ +


    Erst recht wird es ein Minusgeschäft wenn es unvorhergesehen länger dauert als vom Hersteller vorgegeben, dann arbeitet die Werkstatt "umsonst" bis die Arbeit fertig ist.

    Ich hatte mal einen Renault, trotz Garantie wollte man am Fz. nach mehreren Versuchen den Mangel zu beheben nicht weiterarbeiten, "Da verdienen wir nix, Sie haben das Fz. ja nicht mal bei uns gekauft".