Der Verkäufer als Vertragspartner ist nur bei Gewährleistungsansprüchen relevant... bei Garantie ist der Garantiegeber Hyundai, und man kann (theoretisch zumindest) die Garantieansprüche bei jedem autorisierten Hyundai-Händler geltend machen.
Was oft vergessen wird: im ersten Jahr ab "Gefahrübergang" (i.d.R. die Auslieferung) gilt: Gewährleistung vor Garantie, weil man mehr Rechte durchsetzen kann, d.h. im ersten Jahr immer Gewährleistung geltend machen, auch wenn der Verkäufer gerne auf die Garantie verweisen will, oder es als Garantiefall anmelden will (klar, er hat dann nicht die Kosten sondern Hyundai)! Das darf er nicht weil eine Garantie nicht die Rechte aus der Gewährleistung einschränken darf. Man kann bei der Gewährleistung z.B. auch eigene Kosten (z.B. Fahr-/ Verbringungskosten) in Rechnung stellen, was bei Garantieleistungen meist ausgeschlossen ist.
Es kann aber auch passieren dass der Garantiegeber sowieso sich im ersten Jahr querstellt weil der Verkäufer erstmal haftet, spart dem Garantiegeber Geld.