(...) Werkstatt darf Entsorgungsgebühr verlangen.
Das musst du mir bitte mal erklären, warum die Werkstatt, wenn sie Frischöl verkauft, Entsorgungsgebühren fürs Altöl verlangen darf... sie ist in dem Moment doch Händler (gewerblicher Wiederverkäufer) ![]()
Der Werkstatt entstehen doch keine Entsorgungskosten ggü. dem Großhandel sofern die Menge Frischöl : Altöl das Verhältnis 1:1 ist, der Großhandel muss es seinerseits doch kostenlos zurücknehmen. Das ist doch im Frischölpreis einkalkuliert...
Wenn man kein Frischöl kauft (= es zum Ölwechsel selbst mitbringt) habe ich Verständnis für Entsorgungskosten des Altöls, sonst nicht.
Es ist ja auch nicht so dass die Werkstatt das Öl zum EK verkauft.