Tucson-Toni dann bitte auch mal §8, Abs. (1) AltölV dazu lesen.
Der Händler (= gewerbsmäßiger Abgeber des Motoröls) muss eine Annahmestelle für Altöle einrichten, und es bis zur Menge des im Einzelfall abgegebenen Öls auch wieder annehmen.
Der Händler ist Wiederverkäufer, vollkommen egal wieviel er woanders bezieht...