Hyundai streicht freiem Handel die Garantie

  • Was ist denn der freie Handel?


    1. Wird wohl oder übel jeder Neuwagen direkt von Hyundai kommen und somit auch von Vertragshändlern verkauft.
    2. Dürfte ich nur einen Hyundai(Gebrauchtwagen) vom Vertragshändler kaufen und daraus ergibt sich
    3. Die Ankaufspreise beim Vertragshändler dürften sich nicht vom Privatmarkt unterscheiden.


    Oder man möchte damit nur geprüfte Fahrzeuge an den Mann (oder Frau) bringen. Was widerum jeder Autohändler machen muss (bzw. sollte) wegen der Gewährleistung. Außerdem verfällt die Werksgarantie bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle. Somit ist man spätestens alle 2 Jahre bei einer vom Hersteller zertivizierten Werkstatt.

    Tucson Intro Edition 2.0 CRDI 136PS AWD Automatik

  • Wie schon im anderen Forum geschrieben, wird dies, meiner Meinung nach, der klassische Knieschuss von Hyundai. Ganz ehrlich, hätte ich damals nicht diesen doch erheblichen Vorteil von 3500€ zum besten Angebot eines dt. Hyundai-Händlers bekommen, hätte ich mir gar keinen Hyundai gekauft. So wird es wohl einigen gehen. Auch ausschlaggebend war eben, dass ich diese Ersparnis hatte und gleichzeitig auch die normalen Garantieansprüche habe, was für mich in Zeiten der EU eigentlich normal sein sollte. Wenn die das jetzt streichen, dann bin ich mir relativ sicher, dass sich einige überlegen, ob sie sich einen Hyundai kaufen. Das sind für mich eher hirnrissige Aktionen. Aber wenns meinen, dann sollen sie es durchziehen. Gibt Gott sei Dank noch genug andere Hersteller, die schöne Autos bauen. Muss nicht zwangsläufig dann ein EU-Fahrzeug sein. Jedoch kam eben mit dem Preis für das EU-Fahrzeug plötzlich Hyundai bei mir ins Spiel. So dann eben evtl. nicht mehr.

    Tucson T-GDI 1,6, moonrock, MT, 4WD, Platin-Ausstattung (EU-Fahrzeug aus Österreich)

  • Moin

    Was ist denn der freie Handel?


    1. Wird wohl oder übel jeder Neuwagen direkt von Hyundai kommen und somit auch von Vertragshändlern verkauft.

    ja aber nicht jeder Neuwagen wird direkt von einem Vertragshändler an den Endkunden verkauft. Das betrifft ja die ganzen EU-Fahrzeuge, außer der Endkunde kauft das Fahrzeug direkt in dem EU-Land.


    Der entscheidende Satz ist ja: "dass seit März die erweiterte Herstellergarantie von fünf Jahren nur noch für Fahrzeuge gelten soll, "die ursprünglich von einem autorisierten Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurden". Nicht mehr gelten solle die Garantie dagegen für Autos, "die ein freier, nicht-autorisierter Händler an einen Endkunden verkauft, selbst wenn er dieses zuvor über einen autorisierten Vertragshändler bezogen hat".


    Also der übliche Weg eines EU-Fahrzeuges: Auslieferung an einen autorisierten Vertragshändler z.B. in Bulgarien --> Weiterverkauf dieses Fahrzeuges an einen nicht autorisierten Vertragshändler (was ja so gut wie alle EU-Fahrzeughändler betrifft) in Deutschland ==> die fünfjährige Garantie entfällt.


    Was noch gehen würde wäre: Auslieferung an einen autorisierten Vertragshändler z.B. in Bulgarien --> Weiterverkauf dieses Fahrzeuges an einen autorisierten Vertragshändler in Deutschland ==> die fünfjährige Garantie bleibt bestehen. Wobei diese Einkaufsvariante bei einem autorisierten Vertragshändler wohl eher ziemlich unüblich wäre. :D


    Somit wird/will Hyundai (Deutschland) die EU-Fahrzeuge schlechter stellen, was - wie Giasinga schon richtig schrieb - wohl dazu führen wird das ein Fahrzeug von Hyundai (für den ein oder anderen potentiellen Käufer) nicht mehr so interessant sein dürfte.
    Außerdem dürfte diese Aktion wohl auch noch dazu führen, dass die Preise für Hyundai Fahrzeuge wieder (leicht) anziehen werden. Die bisher mögliche Nachlässe bei einen deutschen Hyundai-Vertragshändler von durchschnittlich ~ 15 % sind dann halt nicht mehr in der Höhe nötig, denn diese Nachlässe haben sich ja u.a. auch an den Preisen eines EU-Fahrzeuges orientiert.


    Die autorisierten Vertragshändler in Deutschland dürften wohl jubeln wenn Hyundai das durchzieht und der Markt für Hyundai EU-Fahrzeuge dürfte ziemlich einbrechen.


    Aber wie Giasinga ebenfalls schon schrieb: Auch andere Mütter haben schöne Töchter. :D


    Nachtrag: Interessant ist jetzt auch noch was Hyundai mit "Vor dem 1. März ausgeliefert" ("Vor dem 1. März ausgelieferte Autos nicht betroffen. Nicht von der Änderung betroffen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. März ausgeliefert wurden. Die Änderung gelte nicht rückwirkend, stellte Hyundai auf Anfrage klar.") genau meint. Ausgeliefert an wen? An den Endkunden oder an den Vertragshändler im Ausland? Das dürfte noch für edliche Kunden, die aktuell noch auf ihr bereits bestelltes EU-Fahrzeug warten, oder die Fahrzeuge die ein EU-Händler noch im Bestand hat, relevant sein.


    Gruß Jim

    3 Mal editiert, zuletzt von Jim ()

  • Es sind schon oft Anläufe, auch von anderen Herstellern, gelaufen, sich als Hersteller gegen den Vertrieb von EU-Fahrzeugen in Deutschland zu wehren. Da machen auch die Vertragspartner auf den Hersteller,soweit möglich, "Druck" . Denn die meisten würden diesen Verkauf gerne ganz stoppen. Das war vor vielen Jahren schon, und wird auch so bleiben. Da muss man abwarten, welche, und in welchem Umfang für diese Fahrzeuge Garantie gewährt wird.

  • Es sind schon oft Anläufe, auch von anderen Herstellern, gelaufen, sich als Hersteller gegen den Vertrieb von EU-Fahrzeugen in Deutschland zu wehren.

    Jo Versuche der verschiedensten Art und Weise gab es immer mal wieder. Meist sind sie dank des EU Binnenmarktes gescheitert, sprich die EU Wettbewerbshüter haben nicht mitgespielt. :)


    Da Hyundai in diesem Fall ja "nur" die freiwillige Leistung - sprich die fünfjährigen Garantieleistungen - landesbezogen beschränken will, könnte das von den Wettbewerbshütern wohl durchgewunken werden. Mal abwarten ...


    Gruß Jim

  • Ist ja alles hochinteressant. Ich könnte mir folgende künftige Lösung vorstellen: Der Kunde, der ein EU Auto kaufen will bei einem Händler hier in Deutschland unterschreibt einen direkten Kaufvertrag mit dem ausländischen Händler, der EU Händler Deutschland bekommt vom autorisierten Händler aus dem Ausland eine Vermittlungsprovision. Folge: Der Endkunde hat sein Auto bei einem autorisierten Händler gekauft. Wie wertet ihr diese Konstellation?
    Gruss
    FredHolger

    Ruby Wine Vollausstattung Re-Import aus Belgien Diesel 185 PS Automatik. Baujahr 2016

  • Wie wertet ihr diese Konstellation?

    Möglich ist vieles. In Deinem Beispiel wäre der Vertragspartner des Endkunden aber der ausländische Händler und somit würde auch das ausländische Vertragsrecht gelten. Das wäre für einen deutschen Endkunden nicht unbedingt vorteilhaft. Im Streitfall müsstest Du den ausländischen Händler in dessen Heimatland verklagen. Vorausgesetzt der deutsche Händler tritt nur als Vermittler auf.


    Gruß Jim