Hyundai streicht freiem Handel die Garantie

  • Hier wird langsam Mobilitätsgarantie mit Werksgarantie für Wagen verwechselt.
    Mobilitätsgarantie ist nur Abschleppen, Ersatzwagen für Reparaturdauer, Hotel oder Ticket nach Hause. Alles was z. Beispiel ADAC oder KFZ-Versicherer als Schutzbrief anbieten.

  • Nach Hyundais Ankündigung und den damit verbundenen Diskussionen habe ich den Hersteller angeschrieben und mir meine Garantieansprüche für meinen EU-Wagen schriftlich bestätigen lassen. Das war zwar keine grundsätzliche Überraschung, aber es beruhigt doch ein wenig. Das Fahrzeug war eine Tageszulassung vom Dezember 2016 (in Slowenien zugelassen). Ich habe das Fahrzeug Mitte März 2017 von einem deutschen EU-Händler mit 0 km erworben.

  • Ich weiß nicht, ob es hier erlaubt ist, wortwörtlich zu zitieren. In den meisten Foren ist soetwas verboten. Der Teamleiter Kundenbetreuung hat mir die Garantielaufzeit bis Ende 2021 bestätigt, aber darauf hingewiesen, dass dies die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle bedingt. Somit gibt es für mich keinen Unterschied zu einem vom deutschen Hyundai-Händler ausgelieferten Fahrzeug.


    Zuvor musste ich Kopien der Fahrzeugrechnung, des Fahrzeugscheins und des Serviceheftes hochladen.

  • ,, Das Garantie- und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde.''


    So wie ich das verstehe kann in Serviceheft drin stehen das die Garantie nur bei direkt kauf gilt.
    Meiner aus Ungarn hat in Heft 5 Jahre Stempel .
    Ich habe für 2.0 Crdi 4WD Automatik in Executiv austattung inklusive keyless und Panoramadach 34.000 bezahlt.
    Configurator war über 43.000.


    Gruß Markus

    Tucson 2.0.CRDI 4WD Automatic Premium . :thumbup:

  • Hallo zusammen,



    habe letzte Woche meinen Tucson bekommen ,(EU Auto)
    Das Fahrzeug wurde in der Woche 8 / 2017 produziert. Es kommt aus Belgien bekam da in Belgien am 03.04.2017 eine Tageszulassung vom Belgischen Hyundaihändler.
    Serviceheft wurde von den Belgischen Hyundaihändler am 03.04.2017 abgestempelt und mir bei Übernahme in Köln mit übergeben. Hat volle 5 Jahre Garantie. ( Garantiebeginn war ab den Tag der Zulassung in Belgien also der 03 04.2017) Mit 10 Tagen die die Garantie vor Übernahme begonnen hat kann ich gut Leben.
    Hab das Fahrzeug in Köln am 13.04.2017 mit Kilometerstand 3 KM abgeholt.



    Nur soviel dazu, das es keine Garantie und kein Servicehaft auf EU Autos gibt.



    Fahrzeug wurde auch automatisch bei Hyundai durch den Belgischen Händler registriert.

    Bestellt: 21.02.2021,EZ am 09.03.2021 MHEV NX4 1,6 T-GDI 180 PS, iMT,48 V, Silky Bronze, "Style" EU aus Tschechien, ist wie deutsche "Prime" Ausführung, AHK, Goodyear Allwetter, 5 Jahre Garantie und viel günstiger als deutsche Ausführung, Honda CBR XX 1100


    Ciao

    Raimund

  • Irgendwo stand mal das die verkürzte Garantie für die Fahrzeuge gelten wird die nach dem März 2017 gebaut wurden.
    Ob das jetzt wirklich stimmt wird sich zeigen. Noch scheint alles wie in der Vergangenheit zu laufen.
    Falls ja frage ich mich wie lange die dann Garantie haben werden wenn es schon keine 5 Jahre mehr sind.


    Bei meinem war vor gut einem Jahr noch ein Garantie und Serviceheft dabei.

    Tucson Platin (AT Version) 1.6 l T-GDI - 177 PS - 7 Gang Autom. DCT - 4WD - micron grey, BJ 2016 vFL

  • Irgendwo stand mal das die verkürzte Garantie für die Fahrzeuge gelten wird die nach dem März 2017 gebaut wurden.

    Genau und zwar: "Nicht von der Änderung betroffen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. März ausgeliefert wurden. Die Änderung gelte nicht rückwirkend, stellte Hyundai auf Anfrage klar."


    Ausserdem schreibt Hyundai auf der Webseite: "In Abhängigkeit von Produktionsdatum und der Lagerzeit kann für ein Fahrzeug noch die frühere Garantieregelung gelten, wenn dies so im Garantie- und Wartungsheft bestimmt ist."


    Bei dem Fahrzeug von Raimund kann es ja evtl. noch mit dem Produktionsdatum (KW08 - also Februar) zusammenhängen. Auch wenn das Fahrzeug erst im April ausgeliefert und zugelassen wurde.


    Interessant wird es erst bei Fahrzeugen die nach dem 1. März produziert wurden/werden. Und ja, noch interessanter ist dann ob und wenn ja welche Garantie Hyundai dann auf diese Fahrzeuge gewährt. Bisher schweigt sich Hyundai dazu nämlich aus. :rolleyes:


    Gruß Jim

  • Moin zusammen,


    mal wieder ein Update zu dem Thema durch den BVfK (BVfK-Meldung 29.08.2017):


    Hyundai Garantie auch für EU-Neuwagen

    • Hyundai-EU-Neuwagen ohne Garantie kann es eigentlich nicht geben
    • Hyundai erzeugt Missverständnis zur Behinderung des freien EU-Warenverkehrs
    • Nachteile für Kunden freier Händler darf es nicht geben
    • BVfK empfiehlt Ergänzungsgarantie

    Bonn, 29.08.2017
    Für Irritationen sorgen mehrfach Äußerungen des koreanischen Autoherstellers Hyundai u.a. in der Werbung, wo es heißt:


    „… Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde…“

    Dies hat zur Verunsicherung bei Kunden und freien Händler geführt, da viele glauben, dass nunmehr für Hyundai-(EU-)Neuwagen, die von freien Vermittlern und Händlern angeboten werden, keine Hyundai-Neuwagengarantie mehr gewährt wird.


    Nach Auffassung des BVfK ist dieser Eindruck unzutreffend. Der Verband steht in Übereinstimmung mit der EU-Kommission auf dem Standpunkt, dass auch solche so genannten EU-Neuwagen weiterhin von der Garantie umfasst sein müssen, die von freien Händlern für einen Endkunden vermittelt oder vermittelnd verkauft werden.


    Ebenso weist die BVfK-Rechtsabteilung darauf hin, dass ein bereits gegebenes Garantieversprechen eines Herstellers nicht im Nachhinein zurückgenommen werden kann. Daher können auch freie Händler nicht gezwungen werden, Garantiehefte des Herstellers aus Fahrzeugen zu entfernen.


    Der BVfK geht davon aus, dass sich für Kunden von freien Kfz-Händlern im Regelfall vorerst nichts ändert und es dort hinsichtlich der Neuwagengarantie keine Unterschiede oder Nachteile zu solchen Fahrzeugen gibt, die von Vertragshändlern direkt verkauft werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass davon auszugehen ist, dass Hyundai sein Vertriebssystem in rechtskonformer Weise so betreibt, dass es im Grunde genommen solche Fahrzeuge, die Hyundai von der Garantie ausschließen möchte, auf dem Markt gar nicht geben dürfte.


    Diese Feststellung wurde auch von kompetenter Seite beim 10. Deutschen Autorechtstag so getroffen.
    ...


    Quelle: https://www.bvfk.de/bvfk-press…ie-auch-fuer-eu-neuwagen/


    Die Ansicht/Auslegung des BVfK widerspricht natürlich (weiterhin) der Ansicht/Auslegung von Hyundai. Es bleibt also weiterhin nur abwarten bis entweder a) Hyundai ein Einsehen hat und diese Garantieeinschränkung wieder kippt oder b) es eine rechtskräftige und endgültige Entscheidung von anderer Stelle (EU, Gerichte) gibt.


    VG Jim

  • Sehr interessanter Artikel - es bleibt dabei jedoch zu berücksichtigen, dass die Ausführungen von der Interessenvertretung (oder um das böse, böse Wort zu verwenden: Lobbyorganisation) der freien Händler (und damit auch Importeure) stammt.