Danke Jung´s ...
werde den e-Call Batt.-Tausch den nächsten Besitzer meines Tucson überlassen ![]()
LG Bernd
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LG Bernd
Problem ist, dass der Gutachter in der Hauptuntersuchung die Plakette verweigern kann, spätestens dann wird der Käufer hellhörig und wird sich kümmern...
Wer fährt schon mit einer leuchtenden Warnleuchte zum TÜV?
Niemand.
hmich Frage ist auch ob ein nicht ordnungsgemäß durchgeführter Service beim Verkauf angegeben werden muss, denn es wäre m.M.n. ein "arglistig verschwiegener Mangel", der Verkäufer hatte ja Kenntnis. Es gilt nicht immer "gekauft wie gesehen"!
Das ist aber kein Mangel, so lange der Akku funktioniert. Genau so wenig, wie der Verkauf eines Fahrzeugs mit funktionierender Starterakku. Es ist ein Servicepunkt von Hyundai. 3 Jahre, während andere Fabrikate 7-10 Jahre den Akku (ist übrigens keine "Batterie") drin lassen. Schon eigenartig, oder vielleicht Abzocke?? 😉 Und es geht ja nicht einmal darum zu warten, bis der Akku leer wäre, vielmehr weist er selbst durch ein Signal darauf hin, dass Zeit zum Wechseln ist, noch bevor er leer ist. Das ist der kleine aber feine Unterschied.
Das ist aber kein Mangel,
richtig,
Ich kann zum Beispiel theoretisch sechs Jahre das Fahrzeug fahren,
Keinen einzigen Service durchführen,
und trotzdem darf/kann ich das Fahrzeug legal, privat oder beim Händler verkaufen,
Ich darf nur nicht im Kaufvertrag ankreuzen,
Scheckheftgepflegt.
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