So sind die Garantiebedingungen bei Hyundai, wie schon gesagt das kann jeder halten wie er will, im Schadensfall warum auch immer, ist das Gejammer dann gross
e-Call Bataustausch
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Was soll bei einem Steuergerät in so einem Fall kaputt gehen?
Es geht nicht darum ob das Steuergerät des eCall-Systems bei einem Nichttausch des Pufferakkus Schaden nimmt (was in der Tat unwahrscheinlich erscheint), sondern um die Argumentation von Hyundai falls es einen Defekt hat und der Akku nicht wie vorgeschrieben getauscht wurde. Gefundenes Fressen für Hyundai wenn die Servicearbeiten nicht wie vorgesehen erledigt waren.
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Und wie mag es sich, so wie in meinem Fall verhalten, wenn die Werkstatt mir nie mitgeteilt hat, dass ich ein Batterie für eCall habe, geschweige denn das ich diese Tauschen müsse?
Wurde mir bei der 3.Jahresinspektion nicht mitgeteilt, geschweige denn gewechselt.
Oder sie wurde gewechselt und nicht in Rechnung gestellt, was natürlich auch eine Möglichkeit ist.

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Wurde mir bei der 3.Jahresinspektion nicht mitgeteilt, geschweige denn gewechselt.
Unwissenheit schützt vor Garantieverlust nicht. Der Tausch ist alle 3 bzw. 4 Jahre vorgesehen, zu lesen in der BDA, unter Wartungsplan.
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Das würde bedeuten, dass ich für die Einhaltung der Inspektionsvorgaben verantwortlich wäre und nicht meine Vertragswerkstatt in der ich die Inspektionen in Auftrag gebe?
Dann bin ich verloren, denn meine Werkstatt ist....wie sag ich es: Bemerkenswert

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Unwissenheit schützt vor Garantieverlust nicht. Der Tausch ist alle 3 bzw. 4 Jahre vorgesehen, zu lesen in der BDA, unter Wartungsplan.
Wenns eine Vertragswerkstatt ist und das Garantieheft abstempelt, wo eindeutig im Kleingedruckten steht, dass nach Hyundaivorgaben gearbeitet wurde, fehlt sich da gar nichts. Der Akku hat seine vorgeschriebene Kapazität, so lange er sich nicht von selbst meldet, insofern funktioniert alles ordnungsgemäß. Deshalb gibts ja auch keinen Ausfall von irgendeinem Steuergerät. Der Akku unterhält kein Steuergerät, das wird pausenlos von der Bordspannung versorgt, die ihn übrigens auch immer lädt, er ist lediglich für einen Crash da, bei dem evtl. die Bordspannung nicht mehr vorhanden wäre.
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Und laut meiner, kurzen und eventuell auch laienhaften Recherche im Internet, ist die Vertragswerkstatt dafür verantwortlich, dass die Herstellervorgaben bei den Inspektion eingehalten werden, nicht der Kunde.
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.....Mit viel Glück, werden wir nie erfahren wer denn nun Recht hat.
Wie oft im Leben, liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte.
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... ist die Vertragswerkstatt dafür verantwortlich, dass die Herstellervorgaben bei den Inspektion eingehalten werden ...
Damit solltest Du goldrichtig liegen - wobei es nicht zwingend eine Vertragswerkstatt sein muß.
Es gab ja vor Jahren mal diese Diskussion zur Auslegung der Garantiebedingungen, ob es unbedingt eine Werkstatt der Marke sein muß.
Da kam dann sinngemäß heraus: nein, es kann auch eine freie Werkstatt sein, sofern alles nach Herstellervorgaben gemacht wird.
Daraus würde ich schlussfolgern, das der Hersteller vorgibt, was genau wann zu machen ist; egal ob nun bei Hyundai oder einer freien Werkstatt.
Ergo ist die Werkstatt dafür verantwortlich, alles nach Herstellervorgaben zu machen und nicht der Kunde. Oder habe ich da etwas falsch interpretiert?
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