.....weil eventuell die drei Jahre der Garantie ja schon mindestens zwei Jahre vorbei sind, wenn es eine Anschlussgarantie ist!?
Edit:
Ach so, Du glaubst wenn es keinen speziellen erwähnten Ausschluss aus der Garantie gibt, bedeutete es im Umkehrschluss eine Inklusion in die Garantiebedingungen?
Das wäre allerdings ein starkes Ding.
Aber ich denke das es bestimmt irgendwo einen Hinweis das die Anschlussgarantie auf die schon vorhandenen Bedingungen aufbaut, also nur fortführt.
Ich mach mir da aber keinen Kopf, erst wenn es soweit sein sollte und ich mit der Leistung nicht zufrieden sein sollte, kann man das ja vom RA prüfen lassen.