EU_Import und ein paar Fragen

  • Okay!
    Das habe ich nicht gewusst!
    Wenn er sein Auto natürlich als Endkunde gekauft hat und nicht über ein EU Händler dann hat er natürlich den vollen Garantieanspruch! Wie gesagt das habe ich nicht gewusst dass er direkt dort gekauft hat

  • Also ich habe vor 10 Jahren mal nen VW Passat Re Import beim VW Händler gekauft. War n Italiener.
    Aber hatte dort auch volle Garantie.

    Hyundai Tucson 1.7 crd 141ps DCT spanische Version Tecno Sky Safe
    BMW 120da xdrive M 190ps

  • Sebastian, natürlich bleibt die Garantie beim Wiederverkauf...du hast den Tucson als Endkunde i.S.d. Garantiebedingungen gekauft (mit privater Nutzung in deinem Fall) - und wenn du ihn dann nach 6 Monaten oder 2 Jahren als Privatmann weiterverkaufst, geht auch die Garantie auf den Erwerber über.

  • @Vogel7667


    Ich will jetzt nicht klugscheißern, aber @SebTaylor lebt in Spanien und hat dort einen spanischen Tucson gekauft (noch dazu als Endkunde). Somit er hat natürlich die gleiche europaweite Garantie wie ein Deutscher, der hier in Deutschland einen deutschen Tucson kauft.


    @SebTaylor
    Normalerweise hat jeder EU-Import die gleiche Garantie, wie ein Nichtimport. Hyundai macht das Ganze am Verkauf an einem Endkunden fest. Damit soll dem Handel über nicht autorisierte Händler zum Schutze der autorisierten Händler ein Riegel vorgeschoben werden. Mit EU-Import hat dies nichts direkt zu tun. Da aber Käufer von EU-Importen in der Regel über Zwischenhändler kaufen kann es hier zu Problem kommen. Ist aber soweit man hier liest noch nicht vorgekommen. Nur das die Angst bei den EU-Käufern ständig mitzufahren scheint. Das Problem wäre gelöst, wenn die Zwischenhändler als Vermittler auftreten würden - tun sie aber nicht.

  • Ich hatte bei Hyundai eine Anfrage gestellt um meinen Wagen für die 5 Jahre Garantie anzumelden,
    hier die Antwort von Hyundai:




    Sehr geehrter Frau Emma....,




    vielen Dank für Ihre Anfrage über unser Kontaktformular. Sie haben sich für einen Hyundai Tucson (EU-Importfahrzeug) entschieden!




    Durch eine Interne Systemumstellung ist es nicht mehr notwendig, für diese Fahrzeuge einen Datenabgleich vorzunehmen. Das System haben wir 2016 umgestellt. Davor war ein Datenabgleich in der Tat erforderlich.




    Bei weiteren Fragen sind wir jederzeit für Sie da.


    감사합니다 | Best regards | Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Christian M....

    i.A. Sascha M.....
    Kundenbetreuung | Customer Care
    Hyundai Motor Deutschland GmbH
    Kaiserleipromenade 5
    63067 Offenbach
    T +49 69 / 380767-211
    E guido.niermann@hyundai.de[/email]
    Hyundai Motor Deutschland GmbH – Kaiserleipromenade 5 – D 63067 Offenbach – www.hyundai.de
    Geschäftsführer: Seong Nam Kim (Präsident), Markus Schrick
    Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47293 | UST ID-NR. DE 145774184
  • Hallo Emma,



    das bedeutet, dass es Hyundai nicht mehr interessiert, ob EU- oder deutsches Fahrzeug und dein Fahrzeug nciht mehr in diesem komischen System erfasst werden muss? Oder verstehe ich jetzt etwas komplett falsch?

  • So würde ich die Antwort auch interpretieren. Dies steht auch im Einklang mit den Erfahrungen im Forum.

  • Kann es sein, dass der in @Emma2011 Post angeführte Datenabgleich, der offensichtlich schon länger nicht mehr erforderlich ist, etwas anderes ist als der in diesem Thread schon mehrfach erwähnte Eintrag im neuen "CPP" (Customer Protection Plan) ? Letzterer scheint mir nach den bisherigen Infos der entscheidende Punkt für die Garantie zu sein... ?(