EU_Import und ein paar Fragen

  • Moin zusammen,


    habe ebenfalls seit Anfang Juni einen "Kroaten", der mit der 5-jährigen Garantie ausgelobt wurde.
    Erstzlassung in Kroatien war am 21.03.


    War am vergangen Freitag bei einem Hyundai-Händler in der Nähe, da ich ein Problem an meinem Auto habe.
    Er konnte mir nur direkt sagen, dass mein Auto 5 Jahre Garantie in Kroatien hat, aber noch nichts für Deutschland vermerkt ist.


    Es gibt allerdings jetzt ganz frisch den sogenannten Hyundai CPP (Customer Protection Plan), bei dem solche betreffenden Fahrzeuge angemeldet werden müssen.
    Ich musste dazu den Kaufvertrag, Rechnung, Garantieheft und Fahrzeugschein mitbringen.
    Diese Dokumente wurden dann eingescannt und auf das CPP Portal hochgeladen.
    Dann musste ich einige Fragen beantworten, die das System vorgibt (wusste ich, dass es die Regelung ab 01.03. gibt, was hat der Händler zu der Garantie gesagt etc.).
    Nun warte ich auf den Anruf, dass die Garantie auch in Deutschland für meinen Wagen eingetragen wird.


    Der Händler meinte, dass er da überhaupt keine Sorgen sieht, dass es nicht so wird, ich war nur der erste, mit dem nun dieses Prozedere durchgeführt wurde.
    Ich hoffe nur, dass es so halbwegs schnell geht, damit mein Garantieschaden behoben werden kann.


    Falls jemand weitere Rückfragen hat, einfach melden.


    Grüße

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    Hyundai Tucson 1,6 mit 132 PS in kroatischer Ausführung
    Seit Juni 2017

  • Von dem Procedere hab ich schon mal gehört - danke für den ersten Bericht darüber, wie es tatsächlich abläuft. Hyundai scheint tatsächlich die Kunden zu verschonen, was die Nichtgewährleistung der Garantie angeht...

  • Nach Aussage meines Verkäufers, war es wichtig, daß das Fahrzeug als Gebrauchtwagen verkauft wird und somit ein km Stand von ca. 300 km angegeben ist.
    Die Anmeldungen bei Hyundai wurde vom Verkäufer übernommen.
    Ich hoffe es ist alles so gelaufen.

  • Hallo totte,


    ich stehe gerade vor einer interessanten frage zur garantie eines im ausland mit tageszulassung importiertes fahrzeug. der verkäufer hat sich heute wie folgt dazu geäussert:


    Emailverkehr:


    Danke für Anfrage. Der Wagen steht hier bei uns in ........, hat eine ausländische TZ vom 5.7.2017 und Garantiebeginn der 5-Jahres Herstellergarantie vom 30.06.2017. Garantieheft liegt vor. Fahrzeug wurde da produziert wo alle Tucson produziert werden(Tschechien) und wurde dann aus Slowenien importiert.
    Dafür, dass es die nächsten 5 Jahre noch die Firma Hyundai gibt und die Garantie erfüllt kann ich allerdings aus vielleicht verständlichen Gründen nicht garantieren. Das liegt nicht in unserer Hand.
    Von uns gibt es aber darüber hinaus natürlich noch die gesetzliche Gewährleistung.


    Antwort von mir:


    Sie müssen meine Frage wegen der Garantie entschuldigen, aber im Internet kursieren diverse Horrorgeschichten dazu. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, handelt es sich um eine ausländische Tageszulassung, dh. das Fahrzeug war in Deutschland noch nicht zugelassen und hat demnach auch keinen Vorbesitzer eingetragen? Liegen dann alle notwendigen Unterlagen für eine Zulassung in Deutschland vor? Nach Auskunft von Hyundai muss für den Garantieanspruch in Deutschland der Verkäufer das Fahrzeug in einem System anmelden. Es gibt allerdings jetzt ganz frisch den sogenannten Hyundai CPP (Customer Protection Plan), bei dem solche betreffenden Fahrzeuge angemeldet werden müssen.
    Erfüllen Sie diese Anmeldung?


    Antwort Händler:


    Der Wagen fällt da nicht drunter unter diese Problematik weil „gebraucht“. Betrifft dieses Auto nicht. Systemanmeldung gibt es nicht mehr bei Hyundai. War früher… Kann jeder Händler in Minuten beim ersten Garantiefall machen. Vorabanmeldung macht kein Händler und Hyundai selbst auch nicht.
    Dieser komische Schutzplan gilt nur für fabrikneue Fahrzeuge, bei denen sich Hyundai aus der Garantie winden könnte.


    Kann das so tatsächlich sein, wie der Händler es mir schreibt? danke für eure hilfe

  • Hi Steffen,


    nur kurz meine Auffassung:


    Wie es laufen muss, hat @Totte ja weiter oben sehr gut beschrieben - die Anmeldung zum CPP ist demnach Grundvoraussetzung für Garantieleistungen in Deutschland. Wer diese Anmeldung grundsätzlich zu erledigen hat, ist mir allerdings unklar (Verkäufer oder Händler).


    Dein Verkäufer macht es sich allerdings in meinen Augen viel zu einfach: Der Verweis darauf, dass Hyundai vielleicht in 5 Jahren nicht mehr existiert und daher die Garantie nicht mehr erfüllen können, ist sowas von unsäglich strunzdämlich. Der Hinweis auf seine gesetzliche Gewährleistung entlarvt dann deinen Verkäufer: Er verkauft den Tucson ohne die Zusage der 5-Jahresgarantie, das Risiko, dass diese ggf. nicht gewährt wird, wälzt er alleine auf dich ab. Ich bezeichne das als absolut unseriös: Die Werksgarantie ist eine wesentliche Eigenschaft des Tucson - sollte der Verkäufer diese nicht zusichern (andere Händler/Verkäufer tun das!!!), so muss sich das spürbar im Preis im Vergleich zu anderen "EU-Händlern" niederschlagen, m.E. Spürbar 4stellig...


    Nach diesen Aussagen des Verkäufers würde ich persönlich allerdings definitiv nichts, aber auch gar nichts bei diesem kaufen !!!


    Viele Grüße
    Willy

  • Moin zusammen,


    soweit ich das verstanden habe, kann nur ein Hyundai Händler die Anmeldung im CPP vornehmen, da es ein Hyundai internes Programm ist.


    Wenn alle Sachen vorliegen, wie der Händler auch schreibt (Serviceheft welches auch von einem Hyundai Händler abgestempelt ist) sollte es normalerweise keine Probleme beim CPP geben...


    Wichtig könnten dann allerdings die Fragen werden, die beim Hyundai Händler für die CPP Aufnahme gestellt werden..
    U.a wird nämlich gefragt, ob einem bewusst war, dass die Garantie eventuell nicht mehr greifen könnte..
    Die ist Dir ja jetzt bewusst, da der Händler Dir explizit geschrieben hat, dass er es nicht garantieren kann..


    Da anscheinend Hyundai die EU Händler kontaktiert und nachfragt, warum der Händler die 5 Jahre garantiert, wird er natürlich sagen, dass er Dich doch drauf hingewiesen hat... (hat er ja sogar schriftlich).


    Mir wäre der Kauf bei diesem Händler zu heiß...


    Such Dir lieber einen Händler, der die 5 Jahre schriftlich ausweist, z.B wie bei meinem Händler, der die 5 Jahre sogar noch immer auf seiner Internetseite hat...
    Das dann ausdrucken als zusätzliche Sicherheit.


    Grüße

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    Hyundai Tucson 1,6 mit 132 PS in kroatischer Ausführung
    Seit Juni 2017