So, nochmal kurz zurück zum ursprünglichen Thema, der Förderung eines Plug-in Hybridfahrzeugs.
Ich hab den Antrag am 24.05.2022 gestellt und vorschriftsmäßig und ahnungslos die Rechnung für das Fahrzeug hochgeladen.
Gestern kam dann per Post von der BAFA ein Ablehnungsbescheid mit der Begründung, das der Nettolistenpreis des Basismodells deutlich
über dem BAFA-Listenpreis liegen würde. Damit wäre das Fahrzeug nicht förderfähig.?? 
Was war passiert? Das Autohaus hatte in der Rechnung den Preis des Autos mit 45.655,46 € angegeben ohne die Extras separat aufzuführen.
In der verbindlichen Bestellung (Kaufvertrag) war der Grundpreis noch richtig mit 42.350,00 € eingesetzt und die Extras einzeln dazu addiert.
Da habe ich doch beim Abholen des Wagens nicht drauf geachtet, ich dachte auch, ein Autohaus mit 9 Standorten hat in den letzten 12 Monaten schon ein paar PHEV´s verkauft!
Tja, und in der Begründung der Ablehnung steht weiterhin: Die mit Antragsstellung vorgelegte Rechnung gilt für die Entscheidung über Ihren Förderantrag
als maßgebend. Die Vorlage einer Rechnungskorrektur kann nach der ständigen Verwaltungspraxis nicht berücksichtigt werden.
Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und den Freundlichen kontaktiert. Die wollen das jetzt prüfen. Das wäre das Erste mal, dass sowas passiert....
Wie das auch immer ausgehen wird, ein Tipp an alle künftigen Antragsteller: Prüft eure Fahrzeugrechnung vor dem hochladen an die BAFA!
Da muss als Fahrzeuggrundpreis als Erstes 42.350,00 € oder weniger drin stehen, dann müssen die bestellten Optionen mit Preisen aufgelistet sein, dann muss noch der Umweltbonus
lt. Herstelleranteil von 2.250,00 abgezogen werden.
Bei Nichtbeachtung keine Förderung! 