Wenn du das Fahrzeug beim Händler aber mit Anhängerkupplung bestellt hast dann sollte diese doch im Leasing mit drin sein, somit kann die am ende doch dran bleiben, oder habe ich da jetzt einen denkfehler?
Gruß
Maik
Die Anhängerkupplung habe ich in bar gezahlt und ist nicht in der Leasingrate eingeschlossen. Es war laut Händler nicht anders möglich.
Mangels Fortfall der Anschaffungsgründe ist sie völlig ungenutzt geblieben. Ich sehe ein Wertsteigerung, die sich bemerkbar machen sollte.