Beiträge von Peter.Parka

    Nach einem 1 Jahr und knapp 13000 km auch ohne Probleme. Etwas Benzinverbrauch am Anfang, nach der ersten Gasanlagendurchsicht bei 5000km eingestellt. Bin jetzt bei Gasverbrauch 9,85ll. Als es jetzt so heiß war hat er scheinbar wieder etwas Benzin verbraucht.

    Wenn Dein Einspruch gegen den Steuerbescheid doch berechtigt war und Deinem Einspruch stattgegeben wurde, hätten die Kosten dann nicht der Gegenseite angelastet werden müssen?

    ja und dennoch hätte ich mit €800 in Vorkasse gehen müssen, um mein Recht zu bekommen. Denke mal das kann nicht jeder finanziell stemmen.

    ja lag definitiv an der Zulassungsstelle! der Mailkontakt der letzten Wochen war echt aufschlussreich. Erst konnte man keinen Fehler feststellen, dann hieß es nach Rücksprache mit dem Zoll "

    Bei Fahrzeugen, die nach dem 1.9.2018 neu zugelassen werden berechnet der Zoll die Kfz-Steuer nach dem im WLTP-Verfahren gemessenen CO2 Ausstoß (siehe Ziffer 49.4 aus dem COC", dann wurde mir plötzlich ein angeblicher Screenshoot vom Zulassungstag geschickt, wo 153g hinterlegt waren. Als ich dann zum 3. Mal eine Kopie meiner Zulassungsbescheinigung hingeschickt habe mit dem Hinweis das dort 178g stehen, hieß es wieder sie prüfen das und irgendwann kam dann folgende Aussage "

    bei Fahrzeugen mit kombinierten Antriebsarten gibt es Besonderheiten, unter die ihr Fahrzeug fällt, ich habe lange gesucht, sie hatten Recht. Ich habe die Daten geändert und den Zoll informiert (sie als CC gesetzt)."


    Das Sächsische Finanzgericht verlangt €312 für die Bearbeitung der Klage, der Anwalt stellte eine Rechnung von €200 + 312 Gerichtskosten --> also ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich mir das glaube ich nicht angetan.

    Ich bin am 23.06.2020 gegen den Steuerbescheid in Widerspruch gegangen. Am 09.11.2020 habe ich mal nachgefragt wie der Bearbeitungsstand ist ...:


    "auf Ihre Anfrage vom 09.11.2020 zum Bearbeitungsstand Ihres Einspruches hin teile ich Ihnen mit, dass die vollständige Prüfung der Sach- und Rechtslage noch nicht abschließend erfolgen konnte. Angesichts der hohen Anzahl hier zu bearbeitender Vorgänge und dem Grundsatz folgend, alle Rechtsbehelfe entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Eingänge zu bearbeiten, um so alle Bürger gleich zu behandeln, verzögert sich bedauerlicherweise auch die Bearbeitung Ihres Anliegens. Ich sichere Ihnen indessen schnellst mögliche Bearbeitung zu und bedanke mich bis dahin für Ihr Verständnis"


    Inzwischen haben wir fast Ende Februar :(

    so nach 9 Monaten (seit Zulassung) und Einreichung einer Klage beim Sächsischen Finanzgericht: ich habe endlich meinen korrigierten Kfz-Steuerbescheid mit 153g /km --> macht €148 Steuern statt €198

    also würde mal sagen auf jeden Fall nicht mehr aktuell, bei der neuen Software sind oben rechts die Akkuanzeige Empfangsstärke vom Handy nicht mehr sichtbar. Bevor ich heute das neueste Update aufgespielt habe, hatte meine Firmware die Versions-Nr. 292.1908.16 und Karte hatte V112.191217

    Bei mir wurde bei der EZ auch erst der höhere Wert in die Zulassung Teil 1 eingetragen. Auf Nachfrage teilte man mir mit, der niedrige Wert sei im System ebenfalls vorhanden. Bekam dann Steuerbescheid auf Grundlage des hohen Wertes. Beanstandung bei der Zulassungsstelle, Niedriger Wert (157g/km !!!) in eine neue Zulassung Teil 1 eingetragen (kostenlos !). Neuern Steuerbescheid erhalten. Alles OK

    Ich bin am 23.06.2020 gegen den Steuerbescheid in Widerspruch gegangen. Am 09.11.2020 habe ich mal nachgefragt wie der Bearbeitungsstand ist ...:


    "auf Ihre Anfrage vom 09.11.2020 zum Bearbeitungsstand Ihres Einspruches hin teile ich Ihnen mit, dass die vollständige Prüfung der Sach- und Rechtslage noch nicht abschließend erfolgen konnte. Angesichts der hohen Anzahl hier zu bearbeitender Vorgänge und dem Grundsatz folgend, alle Rechtsbehelfe entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Eingänge zu bearbeiten, um so alle Bürger gleich zu behandeln, verzögert sich bedauerlicherweise auch die Bearbeitung Ihres Anliegens. Ich sichere Ihnen indessen schnellst mögliche Bearbeitung zu und bedanke mich bis dahin für Ihr Verständnis"


    Inzwischen haben wir fast Ende Februar :(

    Es ist in der Online-Bedienungsanleitung (http://webmanual.hyundai.com/S…AVNT/EU/German/sound.html) genau beschrieben:

    [Lautstärkebegrenzung bei Systemstart]: Lautstärkereduzierung bei Systemstart. Falls die Audio-Lautstärke zuvor auf eine moderate Stufe (1~20) eingestellt war, wird sie nicht geändert. Falls die Lautstärke zuvor auf einen Wert über 20 gestellt war, wird sie bei Systemstart auf 20 reduziert.


    Das Feature funktioniert bei mir einwandfrei...

    Super vielen Dank - damit wäre das zumindest aufgelöst (geht dann halt leider nur über 20)