e-Call Bataustausch

  • Das sind Spitzfindigkeiten. Wenn man angibt, dass mit einer Ausnahme alles nach Herstellervorgaben gemacht hat, ist dies die Wahrheit und sicherlich wertvoller als dies Angabe komplett aussen vor zu lassen. Der Punkt ist einfach, dass ein Fahrzeug mit einer sauberen Historie verkauft wird.

    War ein Joke... Nicht bemerkt?? 😂😂

    Hyundai Tucson Nx4e Select, T-GDI, 150 PS, Schaltung, Design-Paket, Engine Red.

  • Ich kann zum Beispiel theoretisch sechs Jahre das Fahrzeug fahren,

    Keinen einzigen Service durchführen,

    und trotzdem darf/kann ich das Fahrzeug legal, privat oder beim Händler verkaufen,

    Ich darf nur nicht im Kaufvertrag ankreuzen,

    Scheckheftgepflegt.

    billy : Du hast aber den Beitrag schon richtig gelesen?

    „KEINEN EINZIGEN SERVICE DURCHFÜHREN“

    Das ist dann nicht so richtig „scheckheftgepflegt“.

    In diesem Falle ist der Beitrag schon eher zutreffend mit dem Scheibenputzen mit einer Seite des Scheckheftes.

  • Genau,

    Gepflegt nach Scheckheft ist keine Pflicht,

    Theoretisch muss man das nicht mal im Kauf/Vertrag angeben.


    Sobald aber keine E-Call Batterie nach Hersteller Vorgaben gewechselt wurde,

    dann ist es nicht mehr Scheckheftgepflegt,

    auch nicht wenn der Wechsel später erfolgt,

    Sicherlich kann man das alles beim Verkauf erklären,

    Aber rein rechtlich darf ich in der Anzeige oder im Kaufvertrag nicht erwähnen. Das Fahrzeug ist Scheckheftgepflegt..


    • Wenn du „scheckheftgepflegt“ angibst: Das ist rechtlich eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung. Das bedeutet, alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen müssen lückenlos und fristgerecht dokumentiert sein. Ist das Scheckheft lückenhaft oder gefälscht, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Preis mindern – selbst bei einem Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung. [1, 2, 3, 4, 5]
    • Wenn das Scheckheft fehlt oder Lücken hat: Du musst diesen Zustand nicht aktiv im Vertrag als „nicht scheckheftgepflegt“ betiteln. Du darfst das Auto einfach ohne diesen Zusatz verkaufen. (Wichtig: Bekannte Mängel oder Unfallschäden musst du natürlich trotzdem wahrheitsgemäß angeben, wenn danach gefragt wird)

    Die rechtliche Lage im Detail

    • Ohne Angabe: Du musst das Scheckheft im Inserat oder Kaufvertrag nicht aktiv erwähnen. Ein fehlendes Scheckheft ist bei Gebrauchtwagen (je nach Alter) normal und kein versteckter Mangel, für den du haften musst. [1]
    • Mit falscher Angabe („scheckheftgepflegt“): Schreibst du im Inserat oder im Kaufvertrag, das Auto sei scheckheftgepflegt, obwohl Wartungen fehlen oder das Heft Lücken hat, machst du eine rechtlich verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung. Stimmt das nicht, ist das ein Sachmangel.
      • Die Folge: Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz fordern – selbst wenn du die Gewährleistung im Vertrag eigentlich ausgeschlossen hast


    Seit 10. Mai 2024 TUCSON N-Line MHEV 180 PS Allrad, Bj. Nov. 23 in Serenity Weiß!

    Wer früher bremst, wird länger gesehen :thumbsup:

  • Das würde bedeuten, dass ich für die Einhaltung der Inspektionsvorgaben verantwortlich wäre und nicht meine Vertragswerkstatt in der ich die Inspektionen in Auftrag gebe?

    Grauzone?

    Nach meiner meiner Meinung in sehr spezieller Fall, bei der E-Call Batterie,

    ChatCpt sagt das,

    kann sein oder auch nicht, ich weiß es nicht.



    Das Gesetz unterscheidet hier sehr streng zwischen zwei Dingen: Arglistiger Täuschung (Betrug) und einem Sachmangel (Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft). [1, 2]
    Hier ist die genaue rechtliche Aufdröselung, warum dein Unwissen dich leider nicht automatisch schützt:

    1. Keine Strafe wegen „Arglistiger Täuschung“
    Weil du nichts von dem Fehler der Werkstatt wusstest, handelst du nicht arglistig. Der Käufer kann dich also nicht wegen Betrugs anzeigen und der Vertrag ist nicht wegen Täuschung anfechtbar. [1, 2, 3]

    2. Aber: Du haftest für den Sachmangel (Garantie-Effekt)
    Wenn du das Auto im Inserat oder Kaufvertrag ausdrücklich als „scheckheftgepflegt“ verkaufst, gibst du rechtlich gesehen eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung ab. [1]

    • Du garantierst dem Käufer damit: „Dieses Auto wurde lückenlos nach Herstellervorgaben gewartet.“ [1, 2]
    • Fehlt nun ein wichtiger Service (wie der Wechsel der EQ-Autobatterie), entspricht das Auto nicht dieser Vereinbarung. Es liegt ein Sachmangel vor. [1]
    • Das Problem: Ein vereinbarter Zustand (die Scheckheftpflege) steht rechtlich über dem privaten Gewährleistungsausschluss. Der Ausschluss schützt dich in diesem Moment nicht mehr. [1, 2]

    Das bedeutet für dich: Da die Eigenschaft „scheckheftgepflegt“ objektiv falsch war, kann der Käufer von dir verlangen, den Vertrag rückabzuwickeln (Auto zurück, Geld zurück) oder den Kaufpreis zu mindern – obwohl du völlig unschuldig dachtest, alles sei perfekt.


    Wie du dich jetzt richtig verhältst
    Um diesem Risiko komplett zu entgehen, hast du zwei Möglichkeiten für dein Inserat und den Kaufvertrag:

    1. Die vorsichtige Formulierung (Empfohlen):

      Schreib nicht stumpf „scheckheftgepflegt“. Formuliere stattdessen wahrheitsgemäß, was du getan hast:
      • „Das Fahrzeug wurde von mir regelmäßig in der Werkstatt zur Inspektion vorgeführt (Nachweise liegen vor).“

        Damit garantierst du nur deine Handlungen, nicht aber die absolute, fehlerfreie Perfektion der Werkstatt.
        [1]
    2. Der Werkstatt den schwarzen Peter zuschieben:

      Sollte der Käufer dich tatsächlich belangen und Geld zurückfordern, weil die Werkstatt geschlampt hat, hast du wiederum einen Schadensersatzanspruch gegen deine alte Werkstatt. Das bedeutet aber extremen Stress, Anwaltskosten und einen Rechtsstreit.

    Seit 10. Mai 2024 TUCSON N-Line MHEV 180 PS Allrad, Bj. Nov. 23 in Serenity Weiß!

    Wer früher bremst, wird länger gesehen :thumbsup:

  • Zubehör bei Amazon (*) | Zubehör bei Ebay (*) | eAUTO-THG-PRÄMIE (*) | Kfz-Versicherung (*)

    * Werbung / Affiliate Link - Du unterstützt unser Forum möglicherweise mit einer kleinen Provision. Danke!