Paisley zufällig habe ich zu dem Thema ein bißchen Erfahrung. Nur soviel: ich bekam sogar die Benzinkosten zur Verbringung des Fz. in die entfernt liegende Werkstatt bezahlt...
White-N_Line natürlich unterliegen Verschleißteile ebenfalls der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, sofern der Mangel von Anfang an "angelegt" war; bei einer erst knapp 3000km gelaufenen Starterbatterie darf man getrost von einem Sachmangel ausgehen, das ist kein natürlicher Verschleiß, zumal das wohl kein Einzelfall zu sein scheint, was die "Beweisführung" einfach macht.