Tageszulassung - Zulassung - Wann muss die erste Wartung gemacht werden, gibt es Probleme wenn zwischen der Tageszulassung und der Zulassung ca. 5 Monate vergehen und die erst Wartung dann aber erst nach einem Jahr nach der eigentlichen Zulassung erfolgt
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Wo?
Tja,
Ich hab meine Glaskugel gefragt,
Nein, Spaß beiseite,
Zum Beispiel beim ADAC, ACE, diversen anderen Seiten im World Wide Web,
Ja, ist gar nicht so schwierig, das herauszufinden,
Tageszulassung gibt es irgendwie gefühlt schon um 30 Jahre,
Kann man ebenfalls auch nachlesen im WWW.
Meiner hatte auch nur ein fiktives Kennzeichen.
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Mal meine Gedanken dazu.
Garantie kann abgelehnt werden
Das sollte ja jeden bekannt sein,
Oftmals reicht ein Tag oder 1 km.
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Das sagt aber nichts anderes aus, als daß auch eine Tageszulassung als Erstzulassung gilt. Es kann zwar innerhalb 12 Monaten als Neuwagen verkauft werden, Garantie, TÜV, Serviceintervall läuft dennoch ab Tag der Erstzulassung.
Das war doch die Eingangsfrage.
Und somit hat cro in Beitrag 4 recht.
Wenn der Händler dem TE etwas anderes mit dem Garantie- und Wartungsbeginn erzählt, würde ich mir das an seiner Stelle aber wasserdicht schriftlich bestätigen lassen.
Garantie ist ja nicht nur die 5-Jahre- Werksgarantie. Auf das Entertainmentsystem z.B. hats ja nur 3 Jahre. Und wenn ich manches lese, gibt es ja auf diesem Bereich arge Probleme.
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Das Thema wurde hier schon mal seitenweise diskutiert, warum also nochmal?
KI-Antworten würde *ich* immer aus anderen Quellen nochmals gegenlesen.
Obige Ausführungen bzgl. dem Begriff "Neuwagen" beziehen sich m.M.n. darauf wann man ein Fz. beim Verkauf als "Neuwagen" bezeichnen darf. Es steht doch sogar in der KI-Antwort: "Eine Tageszulassung verkürzt die Garantiezeit..."
Bei Hyundai beginnt die Garantie ab dem Tag der 1. (auch Tages-!) Zulassung.
Ende
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Das ist nicht ganz so,
Kann man auch nachlesen,
Es gibt hier tatsächlich Unterschiede,
Das ist hier nicht relevant.
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Auch ich musste 6 Monate nach der Fahrzeugübernahme zur Inspektion, da dieser Termin dann exakt 12 Monate nach der ersten (Tages) Zulassung lag. Allerdings war es bei mir so, dass mein Händler diese Inspektion kostenlos durchführte. Für mich fühlt es sich logisch an. Zumindest würde ich nichts darauf geben, was irgendwo im Netz zu finden ist. Im Fall der Fälle hilft es mir nichts, was auf wikipedia steht. Eine Lücke im Wartungsverlauf ist für den Herstellt automatisch ein Hebel um Garantieansprüche abzulehnen.
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Dann kannst du nur hoffen,
Dass dieser Absatz „2“
In der Garantie Urkunde,
Sofern dieser bei deiner Urkunde ebenfalls so aufgeführt ist ist,
Und die Übergabeinspektion nach der Erstzulassung erfolgt ist,
Von Hyundai bei einem Garantiefall anerkannt wird,
Gegebenenfalls das von einer Fachbehörde, eventuell ADAC auch mal gegen prüfen.
Ob das letztendlich zum Erfolg führt, kann ich da natürlich nicht sagen.