Allgemeine Verkehrskontrolle

  • Gestern bin ich mit meinem Gespann (Tucson + Debon Cargo1300.02) in eine "allgemeine" Verkehrskontrolle im schönen Land Brandenburg durch zwei, zunächst nette, Polizistinnen geraten. Kein anderer Verkehrsteilnehmer wurde ebenfalls kontrolliert. Ergo, keine Allgemeinheit. Aber lassen wir die Haarspalterei! Technisch waren Pkw und Anhänger i. O.

    Ich gebe zu, dass das lichte Maß zwischen Reifen des Anhängers und dessen Kotflügel wesentlich weniger betrug, als bei sonst üblicher Beladung. Geladen hatte ich Kaminholz. Zulässige Gesamtmasse 1300 Kg des Anhängers. Leermasse 445 Kg, somit Nutzmasse 855 Kg. Lange Rede, kurzer Sinn; Sie haben mich auf eine öffentliche Waage begleitet. Den Anhänger sollte ich abkoppeln, damit nur dieser gewogen wurde. Ergebnis 1392 Kg = 7,07% Überladung. "Das ist eine OWi, wo ich "leider" eine OWi-Anzeige fertigen muss." bekam ich dann zu hören. Auf meinen Einwand, dass ja noch die Stützlast von 100 Kg. von dem zul. Gesamtgewicht von 1300 Kg. abgezogen werden muss und ich somit noch 8 Kg.! darunter liege, wollte sie nicht gelten lassen, da der Anhänger ja solo auf der Waage stehen und und somit keine Stützlast existieren würde. Er ist überladen und fertig! Außerdem kenne sie (es sprach immer nur eine) diese Regelung nicht.

    Nun wurde es interessant! Mein Vorschlag, dann solle sie doch mal ihre Kollegen über Funk befragen, ob diese Regelung bei denen bekannt sei, oder ich hänge den Anhänger wieder an das Zugfahrzeug und fahre erneut nur mit dem Anhänger auf die Waage, lehnte sie rigiros ab.


    Nun mag es sein, ich versuche das mal diplomatisch auszudrücken, dass diese Polizistin gestern einer gewissen weiblichen Unpässlichkeit ausgesetzt war, wo man(n) vermutet, dass bei manchen weiblichen Personen das logische Denken nicht ( und das fast passend zum Frauentag!) mehr ganz gegeben ist. Auf jeden Fall ist es kein Grund einen Zickenkrieg anzufangen. 8|

    Ich war drauf und dran, sie direkt danach zu fragen, hab mir dann aber gedacht, da ich noch logisch denken konnte, HALT EINFACH DEIN MAUL, um mir nicht noch eine weitere Anzeige einzufangen! Den Verstoß habe ich vor Ort nicht zugegeben und werde mich, falls es doch zu einer OWi-Anzeige kommt, schriftlich dazu äußern.

    Wer ist nun im Recht?

    Tucson Advantage TLE 1.6 T-GU Allrad, Phantom Black, EZ 09/2017, Einbau LPG-Anlage (Prins DLM3 mit Ventilschutzanlage) bei 38500 Km, Seit 1994 Dauertourist in Berlin ;)

  • Woher hast Du die Information, dass die Stützlast zur Nutzlast hinzuaddiert werden kann?

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

    Alternativen: Smart Cabrio, BMW R1200GS, Suzuki Burgman 200, eScooter, Fahrrad

  • Für mich ein Fall für die Rechtsschutzversicherung.

    Bei den komplizierten Regeln der Anhängelast, kennt sich keiner (auch die Polizistin) richtig aus.

    Die Regelung mit der Stützlast kenne ich auch.

    Diese würde ja über das Auto auf die Straße abgeleitet werden und somit müßte sie im angehangenen Zustand vom Gewicht des Hängers abgezogen werden.

    Ob das aber so beim Richter bestand haben würde, weiß ich nicht.

    Desweiteren würde ich mich nach der Eichung der Waage erkundigen.

  • Nun mag es sein, ich versuche das mal diplomatisch auszudrücken, dass diese Polizistin gestern einer gewissen weiblichen Unpässlichkeit ausgesetzt war, wo man(n) vermutet, dass bei manchen weiblichen Personen das logische Denken nicht ( und das fast passend zum Frauentag!) mehr ganz gegeben ist. Auf jeden Fall ist es kein Grund einen Zickenkrieg anzufangen. 8|

    Ich war drauf und dran, sie direkt danach zu fragen, hab mir dann aber gedacht, da ich noch logisch denken konnte, HALT EINFACH DEIN MAUL, um mir nicht noch eine weitere Anzeige einzufangen! Den Verstoß habe ich vor Ort nicht zugegeben und werde mich, falls es doch zu einer OWi-Anzeige kommt, schriftlich dazu äußern.

    Wer ist nun im Recht?

    Wenn du dich auch bei der Kontrolle deinem Kommentar entsprechend verhalten hast, kann ich die Reaktion der beiden Polizistinnen verstehen...

    Tucson NX4 1,6 T-GDI, 180 PS AWD DCT, N-Line

    Shadow grey mit schwarzem Dach

  • Spannende Frage.

    Bisher habe ich hierzu nur gefunden:


    "Die tatsächliche Stützlast wird von der Gesamtzuladung des Zugfahrzeugs abgezogen."


    Macht auch Sinn, denn das tatsächliche Gewicht unter der Kupplung des Anhängers wird ja vom Zugfahrzeug getragen.

    Servus und habe die Ehre

    Klaus

    (kann vor allem KEIN Schwäbisch ;) )


    Hyundai Tucson PHEV N-Paket, Shadow-Grey/Assi+/ECS

    VW Polo 1.4, Bj 2004 - genannt "Knuffel"

  • Ich kann nur raten das Bußgeld von €10,- zu zahlen.

    Schau Dir mal hier das Video an; die Stützlast wird nur bei der Berechnung der tatsächlichen Achslast abgezogen.

    Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

    Tucson TLE 1.6 T-GDI 7GangDCT 2 WD, LPG (PRINS DLM3.0), Brink AHK abnehmbar, GT-RADIAL 4SEASONS (225/55 R18 TL 102V 4SEASONS XL M+S), EZ 07/2020 (2019 Facelift EU-Neufahrzeug aus Bulgarien; v. Importeur ausgerüstet mit v. HYUNDAI zugel. Direct LiquiMax LPG-Anlage mit Direkteinspritzung + Valve-Protector Additiv-Anlage (Addeco m. Freischalt-Dongle) unter Wahrung der HYUNDAI-Garantie mit 5 Jahren Zusatzgarantie auf LPG-Anlage]

    Standard GEN5 Navigation; Stand: *.EUR.SOP.V140.231011.STD_M

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  • Wenn du dich auch bei der Kontrolle deinem Kommentar entsprechend verhalten hast, kann ich die Reaktion der beiden Polizistinnen verstehen...

    HJP

    So, wie habe ich mich denn verhalten? Warst du dabei? Hast dich hinterm Anhänger versteckt und gelauscht? Wie schon geschrieben; Ich habe es gedacht und nicht gesagt! Meinerseits habe ich denen keinerlei Anlass gegeben. Aber wer lesen kann, .... Ansonsten ist meine Maxime nach einem alten Volkslied: Die Gedanken sind frei! Oder werden die jetzt auch schon kontrolliert?


    lpg-uwe

    Es wäre für mich eine Kleinigkeit die 10 EUR. zu bezahlen, nur sehe ich (noch) nicht warum?

    Meine Logik ist, wenn die Stützlast vom zul. Gesamtgewicht in Abzug gebracht und dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird, dann ist eine Überladung des Anhängers, so wie in diesem Fall, ja gar nicht mehr gegeben. Daher lasse ich es darauf ankommen. Erst wenn die Behörden mich von ihrer Sicht überzeugen, kann ich immer noch zahlen.

    Leider habe ich zu Hause nicht die Stützlast unterm Zugmaul gewogen. Es waren auch bestimmt keine 100 Kg, die ja max. abzuziehen wären. Geschätzt würde ich von 70 - 80 Kg ausgehen. Wenn sie mich im Gespann auf die Waage hätten fahren lassen, den Wagen natürlich nicht mitgewogen, wäre wahrscheinlich immer noch eine leichte Überladung gegeben (wegen der nicht ausgereizten 100 Kg), jedoch mit Sicherheit damit unter 5% und somit wäre es nur ein erhobener Zeigefinger gewesen, den ich gerne angenommen und zukünftige Besserung gelobt hätte.

    Werde später berichten, was aus der Sache geworden ist.

    Tucson Advantage TLE 1.6 T-GU Allrad, Phantom Black, EZ 09/2017, Einbau LPG-Anlage (Prins DLM3 mit Ventilschutzanlage) bei 38500 Km, Seit 1994 Dauertourist in Berlin ;)

  • ...

    Meine Logik ist, wenn die Stützlast vom zul. Gesamtgewicht in Abzug gebracht und dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird, dann ist eine Überladung des Anhängers, so wie in diesem Fall, ja gar nicht mehr gegeben. .....

    Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen.

    Dadurch erhöht sich m.M. nach nur die technisch zulässige Anhängelast (gebremst oder ungebremst) um die Stützlast.

    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

    Mein Tucson hat z.B. eine Anhängelast von 1600kg gebremst (750kg ungebremst) und eine Stützlast von 100kg.

    Also kann ich einen gebremsten Anhäger mit einer Gesamtmasse von 1700kg ziehen, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht der Hängers ist ebenfalls 1700kg und die tatsächliche Stützlast (durch Ladung richtig eingestellt) ist 100kg . Ich darf also einen Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1600kg nicht mit 100kg überladen.

    Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers ist UNVERÄNDERLICH!

    LIes auch mal hier nach (Welche rechtlichen Grenzen gibt es? Punkt 3.)

    Tucson TLE 1.6 T-GDI 7GangDCT 2 WD, LPG (PRINS DLM3.0), Brink AHK abnehmbar, GT-RADIAL 4SEASONS (225/55 R18 TL 102V 4SEASONS XL M+S), EZ 07/2020 (2019 Facelift EU-Neufahrzeug aus Bulgarien; v. Importeur ausgerüstet mit v. HYUNDAI zugel. Direct LiquiMax LPG-Anlage mit Direkteinspritzung + Valve-Protector Additiv-Anlage (Addeco m. Freischalt-Dongle) unter Wahrung der HYUNDAI-Garantie mit 5 Jahren Zusatzgarantie auf LPG-Anlage]

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  • Naja lieber vstromer, wer lesen UND verstehen kann entnimmt meinem Kommentar den Hinweis, dass deine freien Gedanken zur logischen Denkfähigkeit des weiblichen Geschlechtes während "einer gewissen weiblichen Unpässlichkeit" , du du hier sehr "diplomatisch" zu "Papier" gebracht hast absolut unpassend sind.

    Tucson NX4 1,6 T-GDI, 180 PS AWD DCT, N-Line

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  • Naja lieber vstromer, wer lesen UND verstehen kann entnimmt meinem Kommentar den Hinweis, dass deine freien Gedanken zur logischen Denkfähigkeit des weiblichen Geschlechtes während "einer gewissen weiblichen Unpässlichkeit" , du du hier sehr "diplomatisch" zu "Papier" gebracht hast absolut unpassend sind.

    Was ich persönlich für passend oder unpassend meine, sage, schreibe, entscheide ich, noch, selbst. Von Leuten, die anderen vorschreiben wollen, was sie wie zu sagen und/oder gar zu denken haben, laufen in diesem Land genug rum. Leider!

    Tucson Advantage TLE 1.6 T-GU Allrad, Phantom Black, EZ 09/2017, Einbau LPG-Anlage (Prins DLM3 mit Ventilschutzanlage) bei 38500 Km, Seit 1994 Dauertourist in Berlin ;)