• Was haben den die RDKS mit dem ABS zu tun ?


    - entweder Druck/Temperatur Messung mit den RDKS Sensoren = Aktives System

    - oder Reifen Drehzahl/Umpfang Messung über das ABS Sytem = Passives System

    gut erklärt=passives System :P vielleicht doch aktives System :thumbup:

    Prime Hybrid 1.6 T-GDI Allrad, 169 kW (230 PS) Shimmering Silver ECS (adaptives Fahrwerk), Assistenz-Paket +, MVG abnehmbare AHK, Vollausstattung ohne Panoramadach, EZ 19.07.2023

    Einmal editiert, zuletzt von i30zutoucson () aus folgendem Grund: hallo tcfy, ich selbst habe keine Ahnung, aber der Reifenheini hat die alten (also fast neuen RDKS-Sensoren wieder eingebaut), danach, so nach ca 10 km zeigten die Werte im Display wieder die Bar-Werte an.

  • Nachtrag mit Bezug zu den Posts #141 und #142:


    Ich habe die Winterräder inzwischen montiert, die RDKS wurden vom Fahrzeug nach circa 6 Kilometer Fahrt erkannt, alles paletti.


    Heute meinen Termin beim TÜV gehabt und folgende Infos zur Radkombination vom Fachmann erhalten:


    Die von mir verlinkten Winterräder dürfen mit dem Tucson eintragungsfrei gefahren werden. In der ABE ist mein Fahrzeug aufgeführt (HSN/TSN prüfen, ob darin genannt und alle Sonderbestimmungen sind erfüllt) also sind die Räder eintragungsfrei.


    Mir wurde weiter die Bedeutung der ABE erklärt:


    Eine Allgemeine Betriebserlaubnis befähigt dazu, dass das Teil, für das die ABE ausgestellt ist, auf den, in der ABE genannten, Fahrzeugen eintragungsfrei gefahren werden darf. Die ABE ist immer mitzuführen und auf Verlangen von Kontrollberechtigten auszuhändigen, solange das Teil am Fahrzeug montiert ist. Achja, sobald die ABE Anwendung findet, ist es egal, ob die Räder nicht in der COC oder Zulassungsbescheinigung aufgeführt werden. Wichtig ist nur, dass die ABE mitgeführt wird.


    Heißt genauer: In der ABE ist die Auflistung aller Fahrzeuge, die das Teil montieren dürfen. Es sind auch alle Hinweise und Sonderbestimmungen aufgeführt, die je nach Fahrzeug und Motorisierung variieren. Wenn alle Punkte in der ABE auf dein Fahrzeug zutreffen -> alles top, musst nix machen. Wenn ein einzelner Punkt oder Sonderbestimmung zu deinem Fahrzeug in der Tabelle aufgeführt ist und nicht zutreffen [bspw. Fahrzeug Tucson HEV ist in der ABE genannt, aber Sonderbestimmung: "Muss 4WD sein, du hast aber nur ein 2WD"]-> Ab zum TÜV, das Teil ist nicht eintragungsfrei zu fahren und muss geprüft werden. Trifft auf die Räder nicht zu, war nur ein Beispiel.


    Macht ja auch irgendwie Sinn, wenn man über das Wort "ALLGEMEINE" und "BETRIEBSERLAUBNIS" nachdenkt. Etwas darf laut Papier allgemein betrieben werden, außer es gelten aufgeführte Ausnahmen :/ .


    Natürlich gibts hier laut Fachmann auch wieder besondere (seltene) Ausnahmen, die jedoch in meinem Fall keine Beachtung finden (Er hat gesagt bei serienmäßigen Fahrzeugen ist das irrelevant. Geht um die Kombination verschiedener Teile mit ABE, die einzeln am Fzg zulässig sein können jedoch in Kombination nicht mehr; z.B. Distanzplatten und Felge). Und wenn jetzt doch noch jemand unsicher sein sollte: Einfach mit dem Fahrzeugschein und ABE zum TÜV gehen, die geben schnelle, kompetente Auskunft. Geht laut Auskunft auch ohne Termin.


    Mir hat das für die Zukunft auf jeden Fall geholfen. Egal welches Teil ich mir kaufe, sobald ne ABE dabei ist und alle genannten Punkte auf meinen PKW zutreffen, passts und ich kann das Teil bedenkenlos montieren.


    Vielleicht Hilft die Info auch dem Ein- oder Anderen.


    P.S.: Sollte ich hier etwas falsches erzählt haben, korrigiert mich gerne. Ich habe lediglich die Beratung vom Fachmann weitergegeben. Aber wie man schon weiß, viele Fachmänner haben viele Meinungen.

    TUCSON Hybrid 1.6 T-GDi 230PS 6-AT 4WD NX4e | Silky Bronze Metallic | Prime | EZ 11/23

    Einmal editiert, zuletzt von DerKaufhausCop ()