Frage zu Tageszulassung

  • Hallo allerseits,


    ich hätte ein paar Frage zu einen Fahrzeug mit Tageszulassung.
    Nächste Woche kann ich mein Tucson beim Händler abholen und habe gestern die Zulassungsbescheinigung II mit der Post bekommen, weil ich den Tucson Anfang August zulassen will.
    Mit dem Händler war vereinbart, dass das Auto bei Ihnen im Sytem als Tageszulassung registriert wird, es aber nie bei der KFZ-Zulassungstelle angemeldet wird, ich somit Erstbesitzer sein werde und den Tag der Erstzulassung selbst bestimmen kann.
    Jetzt kommt die Zulassungsbescheinigung mit der Post und da steht das Autohaus als Erstbesitzer mit Stempel von der Zulassungstelle von Anfang Juli drinn. Ich bin total angefressen! Das war so nicht vereinbart. Ich würde mich jetzt gerne informieren wie die Sachlage ist, wenn ich nächste Woche zum Händler fahre.
    Könnt ihr mir bei unten stehenden Fragen etwas helfen.


    - Ab wann läuft die 5 Jahresgarantie von Huyndai? (Tag der EZ, Datum Fahrzeugübergabe, Datum abgestempeltes Serviceheft, o.a)?
    - Habe ich jetzt einen Neuwagen oder einen Gebrauchten gekauft?
    - Wie verhält es sich mit der Kaskoversicherung, wird das Auto dort als Neuwagen geführt und bekommt man im Schadenfall die Neuwertenschädigung oder nur entsprechen eines Gebrauchtwagens den Zeitwert?
    - Erzielt ein Auto mit Tageszulassung (Zweibesitzer), beim Wiederverkauf in 1-2 Jahern einen geringeren Verkaufspreis? Wenn ja wie hoch wäre dieser Wertverlust einzuschätzen?


    Vielen Dank
    Grüße Henning

    2.0 CRDi 4WD, 185PS, MT 6-Gang, uni polar white, Premium, Sicherheitspaket, Leder.


    "Wer nicht kann, was er will, muß das wollen, was er kann..." (Leonardo da Vinci)

  • Hi Henning,


    zu deinen Fragen:


    - Die Garantie beginnt mit Tag der EZ
    - Gebrauchtwagen
    - Bei der Vollkasko wird dein Tucson als Neuwagen geführt inclusive Neuwertentschädigung (Kaufpreis - nicht Listenpreis!), soweit er nicht bereits einige 100km drauf hat, was ich bei deiner Schilderung aber ausschließen will
    - Ob ein geringerer Wiederverkaufspreis zu erzielen ist, kann wohl keiner sagen...allerdings hast du wohl durch diese Tageszulassung auch etliches an Geld beim Kauf gespart, so dass du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen finanziellen Verlust durch diese Erstzulassung auf das Autohaus haben wirst.


    Viele Grüße
    Willy

  • Hallo Henning,
    Die Garantie läuft ab Erstzulassung, aber die paar Tage machen wohl den Bock nicht fett bei 5 Jahren, einfach kurz vor Ende der Garantie den Wagen beim Freundlichen nochmals durchchecken lassen und dann sollte was defekt sein auf Kosten von Hyundai reparieren lassen - hat gerade mein Junior hinter sich und erfolgreich....
    Du hast ein GBW gekauft, spielt beim beim Verkauf preisliche eine kleine, wenn überhaupt eine Rolle, sind ja nicht mal 4 Wochen,
    und bei der Versicherung bekommst du je nach Gesellschaft und Vertrag bis zu 24 Monaten bei einem Totalschaden den Neuwert ersetzt, wie gesagt, je nach Versicherung, die meisten machen nur 12 Monate, alles andere kostet Aufpreis


    Hast doch ein tolles Auto, freu dich darüber, das Leben ist zu kurz um sich aufzuregen....


    LG
    Heiner :)

  • Meine Info ist so, dass das Auto auch mit Tageszulassung als Neuwagen zählt. Wenn keine übermäßigen Kilometer auf der Uhr stehen

    TUCSON 1.6T-GDI Premium 4WD Leder 6Gang D-Model White Sand 7/15 :thumbup:

    verkauft als Inzahlung für 15250 Euronen

    jetzt Formentor VZ 2.0 TSI 310PS :evil:;)

  • Als Tageszulassung registriert? Was soll das sein? Ich denke da hast du deinen Verkäufer missverstanden.
    Wenn ein Auto eine Tageszulassung hat läuft der Prozess, beim Amt. Und beim Hersteller.
    Da gibt es auch keine zweite Möglichkeit.

    :thumbup: seit dem 19.6.17 einen
    Sandweissen T-GDI Premiumausstattung +Alles ohne Panorama , Standheizung ,Anhängerkupplung, Edelstahlpedalset
    Hyundai Türleuchten und einige BLINKIBLINKIES


    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
    Kameradschaftliche Grüße
    Michael

  • Meine Versicherung erkennt PKW als Neuwagen an, wenn sie Kurzzulassungen hatten und nur wenige hundert km auf der Uhr haben. Zudem bietet sie für Gebrauchtwagen ebenfalls eine Kaufpreisentschädigung, so dass es zumindest hier keine Probleme gäbe. Beides gilt 20 Monate. Die Sache mit dem Wiederverkaufswert hab ich neulich erst mit meinem Händler besprochen, da ich dort meinen Octavia (war ne TZ) in Zahlung gebe. Er meinte, dass es keine wirkliche Rolle spielt, weil eben auch viele ihre Autos zwischenzeitig als TZ kaufen.


    Mein Verkäufer hat mir erzählt, dass er von Hyundai für Kurzzulassungen eine modellabhängige Haltefrist hat. Beim i10 meiner Frau waren das 3 Monate. In dieser Zeit ist das Auto noch auf den Händler gelaufen, aber wir hatten in trotzdem schon zuhause. Beim Tucson ist es wohl nur ein Monat.


    LG Sascha

    1.6 T-GDI MT 2WD Trend Ara Blue; Scheiben schwarz foliert, deutsches Neufahrzeug, WR auf Dezent RE Dark 17"


    Seit 29.6.22:


    Tucson NX 4 PHEV Trend, Familienpaket, el. Heckklappe, Dark Knight

  • Das ist alles schön! Aber es behandelt nicht das Problem des Treadstarters.
    Henning wollte ja als erstbesitzer im Brief stehen. Und nun ist er schon 2. Hand der Nächste Käufer ist 3. Hand und auf dem Papier schaut das halt nicht gut aus beim Wiederverkauf. @ Henning wenn du das schriftlich hast dann gehe zu deinem Händler und verhandle nach.
    Und wenn nur ein paar Trittbretter bei rausspringen. ;)

    :thumbup: seit dem 19.6.17 einen
    Sandweissen T-GDI Premiumausstattung +Alles ohne Panorama , Standheizung ,Anhängerkupplung, Edelstahlpedalset
    Hyundai Türleuchten und einige BLINKIBLINKIES


    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
    Kameradschaftliche Grüße
    Michael

  • Wenn du mit dem Händler die schriftliche Vereinbarung hast, das du als Erstbesitzer durch die Zulassungsstelle eingetragen wirst (Anzahl der Vorhalter 0) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II jetzt Anzahl der Vorhalter 1 steht, hat er ein Gebrauchtfahrzeug verkauft. Auch eine Tageszulassung fällt unter die Kategorie Gebraucht. Allerdings wird sowohl beim Wiederverkauf dies nur insofern Auswirkung haben, das der normalerweise reduzierte Kaufpreis teilweise mit bei der Preisermittlung eingerechnet wird, meistens hat es aber keine Auswirkung.
    Für dich ist jedoch wichtig welchen Preis hat dir der Händler gemacht! Bei Neuwagen kannst du von 10-20% unter Listenpreis ausgehen. Fahrzeuge mit Tageszulassung oder Händlerzulassung müssen jedoch noch darunter liegen.
    In deinen Fälle, sofern schriftlich vereinbart, (bei mündlichen Vereinbarungen brauchst du schon glaubwürdige Zeugen, aber selbst dann wird es schwierig) ist der Kaufvertrag nicht erfüllt und ich würde auf Vertragserfüllung (Anzahl der der Vorhalter 0) oder Nachbesserung (Kaufpreisminderung) bestehen.

  • Hallo zusammen,


    bei mir war es so (EU-Fahrzeug).Es wurde im Brief als Vorbesitzer keine Zahl sondern ein Strich eingetragen,da man bei einem EU Fahrzeug nicht ersehen kann
    wieviel Vorbesitzer das Fahrzeug hatte!Also es steht bei mir weder 1 noch 2 oder so!!
    Und nach der Prozedur mit dem CCP Systhem(Garantie Eintrag Hyundai für EU Fahrzeuge)war der Garantie Beginn am Tag der Erstzulassung!


    Gruß Klaus