Mein Golf Sportsvan war ein NEUWAGEN (EU-Fahrzeug)..Ich hatte den Fehler nach 6 Monaten, er konnte bei 3 Versuchen nicht behoben werden. Dann kam der Rücktritt vom Kaufvertrag, das war 2017. Lief sogar ohne Anwalt reibungslos.
Laut Gesetz heisst es heute: eine angemessene Frist.... Sollte ein 2.Versuch fehlschlagen kann Rücktritt erwirkt werden.
Du hast Pech mit Deinem Händler. Anscheinend wollen sie Dir kein weiters Auto in ferner Zukunft verkaufen. Ähnlich Kundenunfreundlich wie VW damals.....
Lass das den Anwalt regeln und kaufe Dein nächstes Auto bei einem kleinen Händler mit gutem Ruf. Habe ich auch so gemacht und bin sehr zufrieden.
PS: Ein Bekannter hat bei Deinem Händler einen Kona erworben und auch nur Ärger bei 2 Garantiefällen gehabt. Er hat jetzt eine andere
Werkstatt, läuft prima.
Viel Erfolg !