Beiträge von lpg-uwe

    Deine Rechnung ist leider falsch. Die Gesamtmasse von 1392kg übersteigt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers; die Stützlast ist nicht abziehbar! Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers ist eine unveränderbare

    Größe. Die Stützlast hat bedingte Auswirkung auf die Anhängelast (erhöht sie ggf.)!

    Du verwechselst Anhängelast (was der PkW max. ziehen darf) mit Anhängergesamtlast (zulässsiges Gesamtgewicht des Anhängers).

    ...

    Meine Logik ist, wenn die Stützlast vom zul. Gesamtgewicht in Abzug gebracht und dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird, dann ist eine Überladung des Anhängers, so wie in diesem Fall, ja gar nicht mehr gegeben. .....

    Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen.

    Dadurch erhöht sich m.M. nach nur die technisch zulässige Anhängelast (gebremst oder ungebremst) um die Stützlast.

    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

    Mein Tucson hat z.B. eine Anhängelast von 1600kg gebremst (750kg ungebremst) und eine Stützlast von 100kg.

    Also kann ich einen gebremsten Anhäger mit einer Gesamtmasse von 1700kg ziehen, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht der Hängers ist ebenfalls 1700kg und die tatsächliche Stützlast (durch Ladung richtig eingestellt) ist 100kg . Ich darf also einen Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1600kg nicht mit 100kg überladen.

    Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers ist UNVERÄNDERLICH!

    LIes auch mal hier nach (Welche rechtlichen Grenzen gibt es? Punkt 3.)

    Ich kann nur raten das Bußgeld von €10,- zu zahlen.

    Schau Dir mal hier das Video an; die Stützlast wird nur bei der Berechnung der tatsächlichen Achslast abgezogen.

    Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

    Je mehr Ausstattung desto höher ist der CO2 Wert.

    Bei mir liegt der Wert bei 146. Macht dann 143,00 Euro

    bei der Steuer.

    Mit der Ausstattung hat der CO2-Wert nichts zu tun; nur mit der Motorisierung (Hybrid bzw. Pluginhybrid) und dem Antrieb (2wd, 4WD).

    Nein das ist eine Bundessteuer und soll damit überall im Lande gleich viel kosten...

    sonic  Coco1611

    Schaut mal in die Konformitätsbescheinigung. Dort steht der CO2-Ausstoß für das Fahrzeug drin. Der kann Je nach Motortyp unterschiedlich sein. Ich habe einen LPG-Tucson, da wird der Wert bei der Zulassung noch mal korrigiert durch den in der Bescheinigung Gassytemeinbauprüfung (GSP) eigetragenen Wert, der widerum je nach Gasanlage unterschiedlich ist.

    Hi Leute, ich habe heute das neue Navi update für unseren dicken (tucson Hybrid 2020) auf sdkarte gezogen. Ratet ihr von einer Installation ab oder hat es ein echten Mehrwert bei der radiosoftware oder dem Navi?

    Hat Dein Tucson denn Standard Gen5 Und ein 8" Display und SD-Karten-Slot (Update nur mit SD-Karte)?

    Oder Hast Du ein 11" Display und Standard Gen5W und nur USB-Anschlüsse (Update mit USB-Stick)?

    Schau mal im Systeminfo nach!