Beiträge von AlexA

    Paisley Hierzu ist §439 Abs.(2) BGB interessant.

    Beim Anspruch auf einen Leihwagen "kommt es drauf an", wie der Jurist zu sagen pflegt, nämlich darauf ob der Verkäufer freiwillig repariert (kein Anspruch), oder in Verzug gesetzt ist weil er die Reparatur verweigerte (Anspruch).

    *OT aus*

    (...) und die Assistance offenbar die Kosten nur für 3-5 Tage für einen Leihwagen übernimmt.

    Nochmal: du hast Gewährleistung und Anspruch auf Übernahme sämtlicher Kosten. Spielt keine Rolle was die "Garantie" übernimmt, oder andere Bedingungen sagen. Gewährleistung immer zuerst.


    Ich finde es auch krass, dass man das Problem kennt und die Kunden einfach sich selbst überlässt.

    Sollte ein höflicher Hinweis auf Erfüllung der Gewährleistung nicht helfen, schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung des Sachmangels setzen. Nicht abwimmeln lassen. Es ist dein Recht, du hast genug Geld für ein funktionierendes Fz. auf den Tisch gelegt.

    White N-Line ich würde eher sagen Augenwischerei um die 10 AW zu rechtfertigen obwohl beim VFL (zumindest Benziner und MHEV) für den Zwischenölwechsel nur 5 AW benötigt werden.

    Zündkerzen wechseln wird ja extra aufgeführt und berechnet, über 50€ nur für 4x Aus- und wieder eindrehen...

    Sofern keine Anschlussgarantie besteht würde ich beim 5-Jahres-Service sowas selbst machen.

    grossel warum wurden in der Wartungs-Checkliste fast alle Posten abgehakt obwohl sie gar nicht zu prüfen waren (weil nur nach 2, 4, 6, ... Jahren zu prüfen)?

    Nach 5 Jahren ist es (bis auf die Zündkerzen) ebenso nur ein Zwischenölwechsel.

    Filterentsorgung find ich auch "lustig"...