Folie an der B Säule


  • Ich hab ihn dann wieder bekommen mit dem Kommentar:
    - jetzt warten Sie mal ab, im Moment schauen sie da ja immer hin. Irgendwann sehen sie das nicht mehr und vielleicht bleicht es noch etwas aus.

    Was der Händler von sich gibt ist das allerletzte. Nach so einem Kommentar wäre ich explosionsgefährdet.


    Wie Ubs schon geschrieben hat: Alles schriftlich und Frist setzen, mündliche Absprachen zählen nicht.

    Bj.05/2016////2,0 CRDI,Automatik, 185 PS, Thunder grey , EU-Wagen mit deutscher Vollausstattung, Panoramadach, AHK , Hundegitter, hohe Schalenmatten, Eberspächer Standheizung, Motorhaube foliert mit selbstheilender Steinschlagsschutzfolie, Heckschürze foliert in schwarz halbmatt, Schmutzfänger, Ladekantenschutz, Spurverbreiterung 30 mm je Achse, Hartpolitur mit Tiefenglanz, 19 Zoll Premium-Sommer-Felgen gepulvert in schwarz-matt.

  • Also ich würde auf einen Tausch bestehen, wenn der Händler rumzickt bei Hyundai anrufen.

    Wandlung geht, nur wenn die Nacharbeit (mehrfach) nicht erfolgreich war, dafür gibt das eine gesetzliche Regelung. Meines Wissens dreimal die gleiche Reklamation.

    Bj.05/2016////2,0 CRDI,Automatik, 185 PS, Thunder grey , EU-Wagen mit deutscher Vollausstattung, Panoramadach, AHK , Hundegitter, hohe Schalenmatten, Eberspächer Standheizung, Motorhaube foliert mit selbstheilender Steinschlagsschutzfolie, Heckschürze foliert in schwarz halbmatt, Schmutzfänger, Ladekantenschutz, Spurverbreiterung 30 mm je Achse, Hartpolitur mit Tiefenglanz, 19 Zoll Premium-Sommer-Felgen gepulvert in schwarz-matt.

  • Man ist ja vor nichts gefeit, aber trotzdem: Augen auf bei der Übergabe und wenn es nicht einfach zu beheben ist, ist man nicht verpflichtet, das Auto zu übernehmen. Da sollte man alle Zeit der Welt haben. Ein vernünftiger Verkäufer schaut sich das Auto zuvor selbst nochmal gründlich an und versucht da nichts unter zu schieben. Aber bei den Sprüchen, welche du dort hörst, gilt allerhöchste Alarmstufe.

  • also zerkratzte Frontscheibe mit Rillen drin die man mit den Fingernagel spürt geht ja wohl gar nicht. Gib das Fahrzeug zurück und drohe mit nen Anwalt. Du hast für einen Neuwagen bezahlt, dann muss er auch aussehen wie ein neuer und darf nicht verkratzt sein, oder sonstige Macken haben.
    ( Hast du die Mängel fotografiert?) wichtiger Beweis

    Bestellt: 21.02.2021,EZ am 09.03.2021 MHEV NX4 1,6 T-GDI 180 PS, iMT,48 V, Silky Bronze, "Style" EU aus Tschechien, ist wie deutsche "Prime" Ausführung, AHK, Goodyear Allwetter, 5 Jahre Garantie und viel günstiger als deutsche Ausführung, Honda CBR XX 1100


    Ciao

    Raimund

  • ich würde mich, bevor ich gleich mit einem Anwalt drohe, mit dem Verkäufer in Ruhe zusammensetzen und die Punkte besprechen. Die verkratzen Seitenteile kann man austauschen, wie auch die Frontscheibe. Die braunen Partikel auf dem Lack sollte man auch aufbereiten können. Legt das alles schriftlich mit einem Fertigstellungstermin fest. Wenn dann bei der Übergabe immer noch nicht alles in Ordnung ist kann man anmerken, das man sich rechtliche Hilfe suchen und auch die Hyundai Zentrale informieren wird. Beim dritten unvollendeten Versuch geht man in die Wandlung.
    Also erst einmal ruhig Blut, dem Händler eine Chance zur Behebung der Mängel geben. Es wird schon!

  • nicht die Frontscheibe ist zerkratzt, sondern die Seitenscheiben.
    Als wär man mit dem Auto an einem Ast vorbei gefahren.
    Seine Möglichkeit zur Nachbesserung bekommt der Händler, aber veralbern laß ich mich nicht.


    Wo ich es beanstandet hab, waren sie schon sofort kooperativ. Aber es kam dann halt auch, das ich es ja nur jetzt sehen würde, weil ich da immer hinschaue.
    Das finde ich geht gar nicht.
    Die Kunststoffverkleidung im Innenraum haben sie getauscht.


    Und wenn die die Türen tauschen müssen.... ich will ein kratzfreies Auto

  • na, dann klappt doch alles. Ist zwar alles ärgerlich und mit Aufwand verbunden, aber es wird.

  • Wandlung geht, nur wenn die Nacharbeit (mehrfach) nicht erfolgreich war, dafür gibt das eine gesetzliche Regelung. Meines Wissens dreimal die gleiche Reklamation.

    ja leider darf jeder 3 mal nacharbeiten.

    Das ist alles so nicht unbedingt richtig. Das mit dem 3 X Nacharbeiten stimmt gar nicht.Ist irgendwann mal in die Welt gebracht worden und wird immer wieder gerne angeführt.Manchmal reichen schon 2 fehlgeschlagene Nachbesserungen aus, und das muss nicht mal die gleichen Bauteile betreffen. Denn ein Gegenstand, den ich käuflich erwerbe, muss bei der Übergabe frei von Mängeln sein. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe des gekauften Artikels ein, so geht der Gesetzgeber davon aus, das dieser Mangel bereits bei Übergabe bestand und räumt dem Händler/ Erwerber die Nachbesserung oder den Umtausch ein. Es geht aber immer um die Verhältnismässigkeit. ( Also bei einem Artikel von unter 10.- € kann ich auf direkten Umtausch bestehen ). Ein Garantieversprechen des Herstellers dagegen, sagt aus, dass du den Mangel am Tag der Übergabe, im Laufe der Garantiezeit nicht nachweisen musst, sondern ( Hyundai hier ) 5 Jahre lang repariert wird. Es ist eine völlig freiwillige Leistung des Herstellers und kann somit auch an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.Eine Möglichkeit zur Wandlung beim Händler hast du also nur, wenn du die Gewährleistung in Anspruch nimmst. Wir Endverbraucher haben die Möglichkeit zu entscheiden, was wir in Anspruch nehmen wollen, Garantie- oder Gewährleistungsreparatur. Und weil das die wenigsten Endverbraucher wissen, entscheidet sich der Händler immer gerne für eine Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie durchzuführen. Dann bleibt der Verkäufer erst einmal aussen vor und die Gewährleistungsfrist verstreicht. Das Gewährleistungsrecht ist ein sehr kompliziertes, und die Rechtssprechung vor Gericht eine noch ganz Andere. Da habe ich schon die undenkbarsten Dinge erlebt. Da ich aber kein Jurist bin, kann ich hier nur das, auch ohne Anspruch auf Gewährleistung, wiedergeben, was ich aus meinen diversen Gewährleistungsrechtsschulungen noch behalten habe. ^^