EU_Import und ein paar Fragen

  • Hi Klaus,


    ich bin's schon wieder :thumbup:
    Schön, dass sich Thoma hier schriftlich so eindeutig festlegt - kann bei (hoffentlich nicht auftretenden) Problemen nur sehr hilfreich für dich sein. Juristisch tiefgehender gebildete Leute sitzen dort allerdings nicht oder wurden nicht gefragt(klingt viel böser, als es gemeint ist), denn Thoma hat zwar recht, dass ein Endkunde keine Privatperson sein muss, das ist absolut klar. Aber Endkunde kann nur eine Einzeperson, ein Unternehmen oder eine sonstige juristische Person sein, die das Fahrzeug nicht (!!!) zum Zwecke des Weiterverkaufs kauft...


    Aber nochmal, Thoma legt sich fest, scheint im Vorfeld alles soweit wie es geht zu regeln zu versuchen und gibt es dir schriftlich - also alles in meinen Augen gut, du dürftest soweit abgesichert sein.


    Viele Grüße und freue dich auf dein Auto, das ja offensichtlich bald da sein wird :m0017:
    Willy

  • Hallo mein lieber Willy,


    ja ist eigentlich nichts halbes und nichts ganzes!Aber wie du schon gesagt hast,man bezieht wenigstens Stellung!
    Aber trotz alle dem werde ich,wenn das Auto da ist,mir von Hyundai Deutschland das OK (oder auch nicht?) geben lassen!
    Sollten diese mir dann sagen,ne es gibt keine Garantie,dann werde ich halt bei Thoma nochmals vorstellig!!


    :thumbup:

  • Ich kann in den Garantiebedingungen keine Diskriminierung von EU-Fahrzeugen sehen. Hyundai erlaubt ja den Kauf von autorisierten Händlern in Europa. Der Riegel wird nur nicht autorisierten Händlern vorgeschoben. Über welches Netz ein Hersteller vertreibt bleibt meiner Meinung nach jedem Hersteller selbst überlassen. Wenn der EU-Händler als Vermittler auftritt funktioniert es auch.

  • Bin da zu 100% bei dir...habe das mit der Diskriminierung oben nur geschrieben, da das der einzig mögliche Aspekt gewesen wäre, den ich (und deutlich ja auch du) aber ausschließe.


    Viele Grüße
    Willy

  • Warum sollte eine Änderungen bei den freiwilligen (!!!) Garantiebedingungen gegen EU-Recht verstoßen ? Sehe ich noch nicht mal den geringsten Anhaltspunkt... Einziger Punkt könnte eine Diskriminierungsgeschichte sein - Deutscher, der in D kauft, wird anders behandelt als ein Deutscher, der in B kauft; bei staatlichen Maßnahmen ist Inländerdiskriminierung jedoch jederzeit erlaubt, warum sollte das bei privatrechtlichen Angelegenheiten anders sein...


    Viele Grüße
    Willy

    ich wollte mit dem Verstoß gegen EU-Rest nur gemeint das es da bestimmt irgendwas gibt. Man hört ja immer wieder das innerhalb der EU nicht mit zwei Maßen gemessen werden darf !

  • Wenn die 5 Jahre nicht gelten sollten stellt sich immer noch die Frage:
    Wie lange ist dann die (gesetzliche) Garantie mit welcher Kilometerleistung?
    Steht das auch irgendwo?

    Tucson Platin (AT Version) 1.6 l T-GDI - 177 PS - 7 Gang Autom. DCT - 4WD - micron grey, BJ 2016 vFL

  • Dann würde zuvorderst die gesetzliche Gewährleistung greifen, nach (ich glaube...) 438 BGB beträgt diese 24 Monate, zu erbringen vom Verkäufer des Fahrzeugs. Eine Reduzierung auf 12 Monate für Gebrauchtfahrzeuge (!!!) ist möglich, muss aber vertraglich oder in AGB fixiert sein.
    Fraglich ist, ob die Garantie des Herkunftslands (also z.B. Belgien) gültig sein könnte; das kann ich aber definitiv nicht beurteilen. Sollte das aber so sein, dann könnten Garantieleistungen aber wohl auch nur (in diesem Beispiel) in Belgien eingefordert werden.


    Willy

  • Hallo,


    also wenn alle Stricke reißen,dann denke ich auch das Belgien die Garantie übernehmen muss,da das Auto
    eben aus dem Land Importiert wurde. Aber wenn Hyundai Deutschland nun wirklich keine Garantie übernimmt,werde
    ich den dicken eben mit einer Privaten Garantieversicherung schützen müssen.
    Bin mir aber auch noch sicher,im Falle einer Ablehunung von Hyundai,ob ich meinen Impoteur dann noch
    mit anderen Mittelen zur Rechenschaft ziehen werde(...arglistige Täuschung)?!
    Aber nochmals,ich denke nicht das man Seitens Thoma eine Garantie verspricht und diese nicht einhalten kann,wird?
    Diese Rufschädigung wäre schon krass und sehr einschneident für dieses Unternehmen!
    Ich habe mich auch in den letzten Tagen bei einigen andren EU-Händlern einmal umgehört und allle,aber auch
    ausnahmslos alle Garantieren eine 5 Jahres Garantie auf deren EU Fahrzeuge.Aber um nochmals Willy zu zetieren:
    Einfach auf den dicken freuen und dann schauen wie es wird!
    Ach ja,ich habe auch schon mit der BvfK telefoniert und mit der Rechtsabteilung des ADAC aber keiner möchte ein
    100 prozentige Aussage über diesen Fall machen,ist schon sehr merkwürdig :?:

  • Wenn die 5 Jahre nicht gelten sollten stellt sich immer noch die Frage:
    Wie lange ist dann die (gesetzliche) Garantie mit welcher Kilometerleistung?
    Steht das auch irgendwo?

    24 Monate Gewährleistung, keine Garantie.


    Wenn in Händler die Garantie zusagt sollte man das als schriftliche Bestätigung verlangen. Ist Hyundai im Recht dann muss der Händler für die Garantie herhalten.

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