Hyundai streicht freiem Handel die Garantie

  • Nein bisher nicht. Zumindest hat Hyundai noch nirgends ein verbindliches Statement dazu gegeben und hier hat sich auch noch kein User gemeldet der dazu von Hyundai eine verbindliche, eindeutige und schriftliche Auskunft bekommen hat.
    Das Hyundai Kunden jetzt (ggf.) verunsichert sind ist nicht meine Schuld. :D Lieber auf einen Umstand hinweisen statt ggf. auf die Nase fallen. ;) Wie auch von anderen Usern hier im Forum schon häufig geschrieben und empfohlen: Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte sollte man direkt bei Hyundai Deutschand an-/nachfragen.


    VG Jim

    Hallo Jim,
    das ging auch nicht gegen dich. ;) Ich hatte nur gehofft, dass es bereits - zumindest zu meinem Fall - eine klare Aussage von Hyundai gibt. Ich werde direkt bei Hyundai Deutschland anfragen. Mal sehen, ob man da endlich mehr Klarheit erreichen kann.
    Besten Dank und LG

  • da ich einen Hyundai (Herkunftsland: Tschechien) von einem freien Händler in Deutschland angeboten bekommen habe. Dieses Fahrzeug besitzt einen Garantieschein (ausgestellt in Tschechien, von einem tschechischen Hyundai-Händler, ausgestellt im September 2017).

    Das hört sich so an als wenn alles korrekt und in Butter wäre.

    Das Auto war bereits auf eine Firma in Deutschland zugelassen (wahrscheinlich Tageszulassung - ebenfalls im September 2017). Ich bin aufgrund der Diskussion verunsichert.

    Das macht das Ganze dann wieder etwas komisch. Warum sollte eine Firma ein Fahrzeug kaufen und eine Tageszulassung machen, wenn sie nicht vor hat das Fahrzeug weiter zu verkaufen? Da würde wieder greifen: "nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt"

    Wie soll das beim Fahrzeugkauf der Kunde denn erblicken, zu welchem Zweck das Auto ursprünglich verkauft wurde?

    Eben das ist ja auch so ein Punkt. Hyundai hat "Endkunde" ja definiert als:


    "Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde."


    Also geht der ausländische autorisierte Hyundai Vertragshändler hin und verkauft das Fahrzeug an irgendein deutsches "Pseudo-Unternehmen", welches das Fahrzeug dann zulässt und anschliessend an einen (EU-)Fahrzeughändler weiterverkauft. Der ausländische autorisierte Hyundai Vertragshändler registiert die Garantie dann bei Hyundai auf dieses "Pseudo-Unternehmen" und schon ist/scheint alles in Butter. Der Zweck dieses Vorgehens ist der Weiterverkauf, aber das "Pseudo-Unternehmen" sagt einfach: Nö wir wollten das Fahrzeug als Firmenwagen, aber es hat uns dann doch nicht gefallen und darum haben wir es wieder verkauft. :D


    Klar ist das alles nur hypothetisch/theoretisch, aber wie Du richtig bemerkt hat: Wie soll ein Kunde erkennen zu welchem Zweck das Auto ursprünglich verkauft wurde? Woher soll der ausländische autorisierte Hyundai Vertragshändler wissen - sofern er es denn überhaupt wissen will - was sein Kunde mit dem Fahrzeug vor hat?


    Das das alles nicht so klar und einfach ist hat Hyundai ja auch schon festgestellt und daher ja auch schon div. Versuche gestartet das in ihrem Sinne festzuzurren. Z.B. durch Änderungen im Kleingedruckten, Aufforderung an freie Händler das Garantie- und Wartungsheft vor Auslieferung zu entfernen usw.

    das ging auch nicht gegen dich. ;)

    Kein Problem hatte ich auch nicht so verstanden. :)


    VG Jim

  • Hallo Freunde,


    hab gestern zufällig eine Zeitungsanzeige der Sondermodelle "Passion" durchgelesen.
    Bei den Garantiebestimmungen steht im Gegensatz zu Website folgender Text:


    "Das Garantie- und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5-Jahre-Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn diese ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde"


    Gibt es denn jetzt neue Garantiehefte mit einem entsprechenden Hinweis auf die eingeschränkte Garantie?


    Grüße
    Volker

    Hyundai Tucson 1,6 mit 132 PS, Micron Grey, EU-Fahrzeug aus Kroatien
    EZ 11/2917

  • Moin Volker,

    Bei den Garantiebestimmungen steht im Gegensatz zu Website folgender Text:


    "Das Garantie- und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5-Jahre-Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn diese ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde"

    der Text steht schon länger auch auf der Webseite (unter * Fußnote).


    VG Jim

  • ..."Das Garantie- und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5-Jahre-Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn diese ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde" ...

    Hä - damit wären deutsche Händler mit Tageszulassungen doch genauso gekniffen, denn diese Fahrzeuge hätten ja danach ebenfalls keine 5-Jahres-Garantie.


    Ich habe mich vom hiesigen Hyundai-Händler empört abgewendet als er mir quasi gedroht hat: "solle sich niemand bei uns mit einem EU-Fahrzeug in der Werkstatt anmelden, den schicken wir weg"
    Dabei sehe ich durchaus Parallelen mit bekannten Institutionen - mit Angst lassen sich vortrefflich Geschäfte machen...


    Wir haben daraufhin mit einem Bekannten aus der Werkstatt kommuniziert, der das mit einem Finger an der Stirn dementierte.


    Gekauft haben wir dann in Düren ohne Bestellung/Lieferzeit - gesehen, verliebt und gekauft mit der vertraglichen Zusicherung der Hyundai-Garantie (Post 113 von Jim)

    EU (B) Full-House Benziner Automatik 2017er (EZ 1/18 - Kauf 2/18)
    AHK von GDW, Fensterautomatik, Panoramadach Komfortschließung, SekuKey3 Diebstahlsicherung, SmarKeySchlüssel: Auslösepunkt Fernbedienung justiert, US-Dashboard, Garagenöffner im Dachpaneel, 3-fach Sitzmemorysteuerung

  • Hä - damit wären deutsche Händler mit Tageszulassungen doch genauso gekniffen, denn diese Fahrzeuge hätten ja danach ebenfalls keine 5-Jahres-Garantie.
    ...

    Wenn du Tageszulassungen eines deutschen Hyundai-Händlers meinst: Der wäre nicht gekniffen, da er ja autorisierter Händler ist; Bei einer Tageszulassung = Zulassung auf sich selbst passiert gar nichts, er verkauft ja nicht an einen Endkunden.

  • Dumme Frage an alle Forenmitglieder, wievielen EU-Fahrzeugkäufern wurde denn die Garantie bis jetzt verweigert, bei den ganzen Horrormeldungen hier, muss es ja schlimm um die Garantie stehen.

  • Hä - damit wären deutsche Händler mit Tageszulassungen doch genauso gekniffen, denn diese Fahrzeuge hätten ja danach ebenfalls keine 5-Jahres-Garantie.

    Konsequent angewendet wäre das so, vorausgesetzt Du meinst mit "deutsche Händler" freie Kfz.-Händler und keine autorisierten Hyundai Händler und der freie Kfz.-Händler hat das Fahrzeug nicht von einem Endkunden gekauft. Denn Hyundai schreibt ja bzgl. Endkunde:


    "Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde."


    Somit würde es bei einem Verkauf von einem autorisierten Hyundai Händler an einen freien Kfz.-Händler - mit oder ohne Tageszulassung - keine 5-jährige Garantie geben, denn der Zweck ist ja der Weiterverkauf. Es sei denn die Tageszulassung wäre vorher auf einen Endkunden - so wie ihn Hyundai definiert - erfolgt. Nur dann wären die Bedingungen von Hyundai - sprich "ursprünglich" und "Endkunde" - erfüllt.


    Bsp.: Der autorisierte Hyundai Händler verkauft ein Fahrzeug an "Lieschen Müller" und das Fahrzeug wird von/für "Lieschen Müller" zugelassen. Anschließend verkauft "Lieschen Müller" das Fahrzeug an den freien Kfz.-Händler, oder verkauft es sogar wieder zurück an den autorisierten Hyundai Händler und der dann an den freien Kfz.-Händler. Dann wäre die Bedingung "ursprünglich" und "Endkunde" formal erfüllt.
    Aber selbst bei so einem konstruierten Ablauf könnte Hyundai immer noch argumentieren das dieser Ablauf (nur) zum Zweck des Weiterverkaufs erfolgt ist, was im Prinzip ja wohl auch stimmen dürfte :D und somit die 5-jährige Garantie nicht gilt. Wie man sieht: Alles "schwammig" und nicht konsequent zu Ende gedacht. :whistling:
    Ansonsten gilt dazu das war ich hier bereits geschrieben hatte.


    Was Hyundai mit diesem Vorgehen erreicht ist:
    - Eine Verunsicherung der Kunden, denn nicht jeder Kunde informiert sich so tiefgreifend und umfänglich über die (neuen) Garantie-Ein-/Beschränkungen von Hyundai. Ein Kunde hört einfach immer nur das Hyundai 5 Jahre Garantie auf seine Fahrzeuge gibt.
    - Die Preise für Hyundai Fahrzeuge werden steigen, bzw. sind nicht mehr so attraktiv.
    Bzw. erreichen möchte ist:
    - Die Kunden aussschließlich zu den autorisierten Hyundai Händler "zu treiben".


    Natürlich steht es Hyundai frei so vorzugehen, aber ich pers. glaube das sich das noch rächen wird und das - sofern das Vorgehen (EU-)wettbewerbsrechtlich Bestand hat - Hyundai irgendwann davon wieder abweichen, bzw. die Regelung aufweichen wird. Auf den gesamten EU-Markt gesehen wird Hyundai einen Absatzrückgang spüren, denn sie werden das (kompl.) wegbrechen des EU-Fahrzeughandels nicht durch entsprechende höhere Absatzzahlen der autorisierten Hyundai Vertragshändler ausgleichen. Ja die autorisierten Hyundai Vertragshändler sind glücklich, aber ob es Hyundai selber dann auch (noch) ist? :D

    Gekauft haben wir dann in Düren ohne Bestellung/Lieferzeit - gesehen, verliebt und gekauft mit der vertraglichen Zusicherung der Hyundai-Garantie (Post 113 von Jim)

    Fein dann viel Spaß mit Deinem neuen Tucson und allzeit gute Fahrt. :thumbup:



    Nachtrag: Wie ich gerade gesehen habe haben sich einige EU-Fahrzeughändler (bzw. ein Verbund davon) der neuen Situation angepasst und schreiben jetzt bei den von ihnen angebotenen Hyundai EU-Fahrzeugen: "3 Jahre Multipart Garantie, Keine Herstellergarantie"


    VG Jim

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  • Dumme Frage an alle Forenmitglieder, wievielen EU-Fahrzeugkäufern wurde denn die Garantie bis jetzt verweigert, bei den ganzen Horrormeldungen hier, muss es ja schlimm um die Garantie stehen.

    Es hat sich noch niemand ausgeweint, bislang ist alles graue Theorie.


    Rein praktisch gesprochen betrifft es nur um EU-Fahrzeuge, die zwischen 2 und 5 Jahre alt sind.
    Das sind zum jetzigen Zeitpunkt nur die Erstkäufer aus 2015 / Anfang 2016. Und damals gab es die Regelung noch nicht, die EU-Erstkäufer bekamen die vollen 5 Jahre.


    Eigentlich wird dieser Thread erst 2019 interessant, weil dann tatsächlich Tucsons rumfahren, für die die neue Auslegung seitens Hyundai relevant wäre.
    Aber du merkst, ich schreibe viel im Konjunktiv ...

    T-GDI ++ Schalter ++ 2WD ++ Intro-Edition 2015 ++ deutsches Modell ++ Ruby Wine ++ Huawei E8372 ++ Axton A580DSP ++ Pioneer TS-WX120A


  • Eigentlich wird dieser Thread erst 2019 interessant, weil dann tatsächlich Tucsons rumfahren, für die die neue Auslegung seitens Hyundai relevant wäre.
    Aber du merkst, ich schreibe viel im Konjunktiv ...

    Nicht ganz, denn man kann sich ja informieren, welche Garantiefrist im Computer bei Hyundai für seinen EU Import hinterlegt ist, also die 5 Jahre Herstellergarantie oder nur eine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung. Insofern hat die Frage von Luckytucsondriver schon seine Berechtigung.


    Aktuelle Reklamationsfälle ohne Garantieanerkennung kann es aber aus deinen genannten Gründen (noch) nicht geben. :thumbup: