Hyundai streicht freiem Handel die Garantie

  • Moin,

    Interessant ist vielleicht Punkt 3. des Anhangs

    interessant - das widerspricht der Info die mein Bekannter per Email direkt von Subaru bekommen hat. Darin hieß es das die 5-jährige Garantie auch für EU-Fahrzeuge gilt. Auf der entsprechenden Webseite von Subaru ist von dieser Einschränkung auch nicht die Rede. Auch nicht im Kleingedruckten, den FAQs oder der Preisliste. :)
    Dann ist es bei Subaru wohl auch nicht anders als bei Hyundai.



    Update: Bei Nissan ist es anders, d.h. bei der Nissan Herstellergarantie ist es egal ob es sich um ein EU Fahrzeug handelt oder nicht. A) Habe ich das gerade in einem Nissan Forum so gelesen und B) steht es so in den FAQs auf der Nissan Homepage:


    Wie mache ich die Garantie für meinen importierten NISSAN geltend?
    Wir gewähren gerne Garantie für Ihren NISSAN unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht. Zu diesem Geltungsbereich zählen folgende Länder: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern (Änderungen bleiben vorbehalten).


    Dies gilt für die 3-jährige Herstellergarantie von Nissan. Dann bietet Nissan noch eine Anschlussgarantie auf 5 Jahre an. Ich nehme an das diese dann ebenfalls für EU Fahrzeuge gilt.


    VG Jim

    Einmal editiert, zuletzt von Jim ()

  • Hi,

    Ist die Garantie bei Subaru Niederlande nur 3 Jahre oder ist dort diese auch 5 Jahre.

    lt. NL-Webseite wohl nur 3 Jahre?

    Wenn der niederländische Hyundai Fahrer in Deutschland eine Panne mit Garantieschaden hat, welcher hier behoben wird, dann muss er doch nichts zahlen, da in der Garantiezeit.

    Eben das ist ja u.a. auch das was die Herstellergarantieleistung "durcheinander" bringt, bzw. auf die EU bezogen nicht ganz "stimmig" macht. :rolleyes:
    Wenn in den Niederlanden das gleiche gilt wie in D bedeutet das: Hat der Niederländer das Fahrzeug von einem autorisierten Hyundai Händler in den Niederlanden gekauft gibt es hier in D auch die Herstellergarantie. Hat der Niederländer das Fahrzeug bei einem EU-Händler gekauft und das Fahrzeug stammt z.B. aus Österreich, gibt es in D auch keine Herstellergarantie. Auch wenn überall von "europaweiter Garantie" die Rede ist.


    Quasi jedes EU Land hat seine eigene Hyundai Niederlassung bzw. einen Importeur der als Niederlassung fungieren darf. Somit gibt es unterschiedliche Garantieleistungen und -vorgaben und u.a. auch Konkurrenz zwischen den Niederlassungen. Jede muss halt zusehen die Umsatzvorgaben durch Hyundai zu erfüllen.
    Gebe es nur eine EU Niederlassung von Hyundai, die dann für alle Länder zuständig wäre, könnte das ganze vereinheitlicht werden und das würde eher dem EU-Gedanken eines einheitlichen Wirtschaftsraumes entsprechen.


    VG Jim

  • Sorry, aber ich habe selten einen solchen Unsinn gelesen!

    @T-Freak
    bitte, wenn zitiert wird dann im gesamten Zusammenhang.
    Mein Einwand war: Hyundai macht mit seinem Garantien Spielregeln, der freie Handel gibt das offenbar nicht geschlossen an den Verbraucher weiter. Rechtslage ungewiss, Konsequenzen hat der Verbraucher zu tragen. Dieser wird im Streitfall Hyundai dafür verantwortlich machen und nicht den Freien Händler mit seinen Beteuerungen. Zeichnet sich bei dem gesamten Thread offenbar so ab..


    Nochmal, Hyundai macht seltsames Zeugs mit seinen Garantiebedingungen, der Freie Handel ging bis heute nicht gerichtlich vor , verspricht dem Kunden Dinge welche er nicht bestätigen kann ( und schon gar nicht verantworten will), macht publikumswirksam im worst case Hunday dafür verantwortlich und nimmt gleichzeitig genüsslich die Gewinne mit. Am Ende ist der Verbraucher der Doofe.


    Richtig doof wird der Verbraucher dann wenn er den Hersteller dafür verantwortlich macht.


    Ich hatte meinen freien Händler darauf fixieren wollen: wenn Hyundai die 5 Jahre verweigert, kann ich bei ihm 5 Jahre geltend machen? Dessen Gesicht war etwas zwischen Entrüstung und schallendem Gelächter. Verständlich.


    In meinen Augen hat Hyundai deswegen keinen Ruf verloren, wir haben einen Hyundai gekauft.
    Bei welchem Händler wir unsere Karre schliesslich gekauft haben kannst Du Dir ja vorstellen. War übrigens gottlob nicht sonderlich teurer.
    Gruss
    Roland

    • 1.6 GDI MJ 2018 VFL, Classic, weiß, DE
    • 1.6 GDI MJ 2018 VFL, Classic, schwarz, DE
  • @Jim dein letzter Beitrag (#82) bringt es wohl auf den Punkt.
    Hyundai schraubt seine Umsatzerwartung allgemein herunter. Die Manager versuchen so wahrscheinlich die eigen Umsatzziele zu erfüllen. Ich glaube aber nicht sie tun es für ihr Händlernetz, sondern nur für die eigene Prämie.

  • Hallo zusammen,
    ich finde die Vorgehensweise von Hyundai rechtlich mehr als bedenklich. Zum einen wird hier der freie Warenverkehr eingeschränkt, zum anderen verstößt diese Vorgehensweise gegen den Gleichheitsgrundsatz.
    Ich denke mal, wenn es zu einer Klage vor der EU-Kommision kommen sollte, wird Hyundai so was von abgewatscht.


    Das schreibt Hyundai als Definition Endkunde:
    ** Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.


    Ich stelle mir mal folgendes vor: Ich gehe als Privatperson oder als Firmeninhaber zu einem Vertragshändler in Deutschland, kaufe mir einen Tucson. Nun verkaufe ich ihn wieder, ohne ihn zuvor zugelassen zu haben. Laut Definition wäre ich kein „Endkunde“.
    Wenn ich nun als Firma bzw. als Privatperson den Tucson zulasse, verkaufe ihn aber wieder nach einer Woche, einem Monat, oder sonst was. Bin ich Endkunde oder nicht?
    Lasse mir von Hyundai doch nicht vorschreiben, wann ich mein Fahrzeug wieder verkaufen darf oder nicht, geschweige denn, aus welchem Grund ich mir einen Hyundai kaufe, bzw. wieder verkaufe.


    Ich spinne jetzt aber noch weiter. Ich gehe zu einem kleinen Vertragshändler, der auf Kundenanfragen seine Modelle von sog. Großhändlern bezieht. Das heißt, dieser Vertragshändler kauft seine Fahrzeuge als Zwischenhändler. Da Hyundai seine Vertragshändler nicht spezifisch von der Endkundendefinition ausnimmt, hätte ich keine Garantie, obwohl ich meinen Hyundai von einem Vertragshändler gekauft habe.


    Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und soll, je nach Vertriebsweg, wieder versagt werden können? Was ein Unsinn!
    Bei Kauf eines Hyundai ist die Garantieleistung ein Vertragsbestandteil im Kaufvertrag, der durch ein Garantieheft bestätigt wird.
    Wenn ich also ein abgestempeltes Garantieheft habe, hat der Wagen auch Garantie, egal welche Vertriebswege der Wagen vorher genommen hat.


    Wo leben wir denn. In der heutigen Zeit werden Waren gekauft und wieder verkauft. Ich kenne keinen Hersteller, der Garantien in Abhängigkeit von Vertriebswegen wieder versagt.


    Auf der anderen Seite soll Hyundai doch froh sein, dass ein Vertragshändler z.B. in Bulgarien oder Kroatien seinen Laden nur halten kann, wenn er Fahrzeuge an deutsche freie Händler verkauft.


    Hyundai schadet nur sich selbst und verunsichert mögliche Kunden.
    Die müssen sich nicht wundern, wenn dann andere Automarken bevorzugt werden


    Mal eine Frage: Gilt diese Garantieeinschränkung eigentlich nur für Deutschland oder Europaweit?


    Grüße
    Volker

    Hyundai Tucson 1,6 mit 132 PS, Micron Grey, EU-Fahrzeug aus Kroatien
    EZ 11/2917

  • Hm, aber ehrlich gesagt ist mir das egal. Ich kaufe mein Fahrzeug bei einen deutschen Vertragshändler und habe damit keine Probleme.

  • mein alter IX35 war ein EU-Fzg , gekauft bei einem deutschen Hyundai Händler.
    Als ich die Werkstatt gewechselt hatte, habe ich erfahren, dass dieser nicht bei Hyundai-Deutschland angemeldet war. Dies wurde dann vom neuen Händler nachgeholt und ich hatte keine Probleme bei Garantieleistungen.
    Laut Händler würde Hyundai aber immer unkulanter bei Importen.
    Mein neuer Tucson ist nun ein deutsches Modell und der Kaufpreis war übrigens genauso Interessant wie beim EU-Fzg :)

    "Mir ist egal ob du schwarz, weiß, hetero, bisexuell, schwul, lesbisch, klein, groß, fett, dünn, reich oder arm bist.
    Wenn du nett zu mir bist, werde ich auch nett zu dir sein.
    Ganz einfach." (Eminem)

  • @Volker-53


    Du solltest den Weg durch die Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen und gewinnen, sonst wird es keiner tun.
    Bedenke aber, dass sich hier noch niemand gemeldet hat, der neben der gesetzlichen Garantie keine Herstellergarantie von 5 Jahren erhalten hat. Lediglich die Angst geht um.
    Du mußt also erst diesen Fall schaffen, damit du überhaupt klagen kannst. Ansonsten bleibt alles heiße Luft.

  • Mal eine Frage: Gilt diese Garantieeinschränkung eigentlich nur für Deutschland oder Europaweit?

    Was ich bisher gesehen habe wurden diese Einschränkungen lt. Webseiten auch in den Niederlanden, Österreich und Polen eingeführt. Keine Ahnung in welchen EU Ländern sonst noch.

    Bedenke aber, dass sich hier noch niemand gemeldet hat, der neben der gesetzlichen Garantie keine Herstellergarantie von 5 Jahren erhalten hat.

    Kleiner Vertipper: Gesetzliche Gewährleistung
    Hyundai hatte, lt. Mitteilung an den Händlerverband, die Umsetzung bis zum 31.12.2017 ausgesetzt. Spannend wird es dann ab diesem Jahr.


    VG Jim