Frage nach dem Eigentum

  • Mal ne Frage:
    Ich bestelle im Autohaus ein Auto, und bezahle es.
    Das Auto wird auf meinen Namen zugelassen, somit steht mein Name im KFZ-Brief.
    Das Auto und der KFZ-Brief befinden sich noch im Autohaus.


    Wem gehört das Auto, auch im Falle einer Insolvenz des Autohauses?

  • Das hängt vom Kaufvertrag ab, aber in der Regel geht mit der Bezahlung das Gut in deinem Besitz über.

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    Tucson 2.0 CRDi 4WD AT Platin
    Artgerechte Haltung mit Höherlegung und Unterfahrschutz

  • mein Name im KFZ-Brief

    Das Auto gehört Dir.
    Es ist bezahlt und die Urkunde (KFZ Brief) auf Dich ausgestellt.
    Das Auto kann stehen wo es will, es gehört Dir, quasi Dein Besitz.

  • Deine Frage ist zu differenzieren:
    1. Wenn bestellt und bezahlt, aber noch nicht auf dich zugelassen, geht es erst mal in die Insovenzmasse und du hast ein dickes Problem.
    2. Wenn bezahlt und auf dich zugelassen, bist du der Eigentümer und der Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff.
    Fazit: Bestellen, Zahlung erst bei Übergabe des Fahrzeuges und der notwendigen Unterlagen. Geld gegen Geld, dies ist normalerweise auch der seriöse Weg.
    Überweisung ist wie 1 zu sehen.

  • Das ist eine gute Frage. Wenn ich ein Auto auf Kredit kaufe, steht dann nicht auch mein Name im Kraftfahrzeugbrief und das Fhzg. ist auf mich zugelassen? Der Brief liegt bei der Bank. Dann ist die Bank Eigentümer und ich der Besitzer. Ich glaube, das ist nicht ganz einfach.

  • Das ist eine gute Frage. Wenn ich ein Auto auf Kredit kaufe, steht dann nicht auch mein Name im Kraftfahrzeugbrief und das Fhzg. ist auf mich zugelassen? Der Brief liegt bei der Bank. Dann ist die Bank Eigentümer und ich der Besitzer. Ich glaube, das ist nicht ganz einfach.

    Stimmt. Da habe ich nicht drüber nachgedacht. Also meinen Kommentar #3 einfach ignorieren, sorry.

  • Juristisch gesehen wird das wie @Ubs schrieb nicht so einfach hier zu klären sein, es sei denn, wir haben einen RA in unseren Reihen, der sich damit auskennt, und uns eventuell bestätigen oder auch berichtigen kann. Ansonsten gilt hier wie im richtigen Leben: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei" und auch "auf hoher See und im Gericht ist alles ungewiss".


    1. Wenn bestellt und bezahlt, aber noch nicht auf dich zugelassen, geht es erst mal in die Insovenzmasse und du hast ein dickes Problem.

    Das weiß ich, dass das so richtig ist, Insolvenzmasse, wenn nicht auf dich zugelassen. Und da stehst du als Kleingläubiger immer hinten an, und du musst nach Jahren deinen Anspruch immer wieder neu anmelden, um eventuelle Ansprüche irgendwann mal geltend machen zu können, und du nicht in die Verjährungsfrist läufst. Dein Geld ist in diesem Fall aber erst mal Pfutsch.



    2. Wenn bezahlt und auf dich zugelassen, bist du der Eigentümer und der Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff.

    Auch richtig so. Und bei der Finanzierung gehört bis zur restlosen Bezahlung ja das Fahrzeug der Bank, egal auf wen auch immer zugelassen. Aber da ich kein Jurist bin, kann man das alles nur als Vermutungen dahingestellt lesen.

  • Leider hatte ich in meiner Tätigkeit auch sehr häufig mit Insolvenzen und deren Folgen/Abwicklungen zu tun.
    :( Und der Ablauf war wie schon beschrieben so.
    Bei Finanzierung über eine Bank kommt es ganz auf das Abhängigkeitsverhältnis des Autohauses von der Bank ab, das kann aufgrund der Vorrangigkeiten evtl. sogar positiv für den Halter sein.
    :thumbup: Das gesamte Thema kann jedoch hier nicht in der rechtssicheren Breite diskutiert werden, da zu viele individuelle Einzelheiten ?( entscheidend sind.
    Ich denke mal, man sollte es bei den vorgenannten grundsätzlichen Erläuterungen lassen.
    :) Damit und mit dem gesunden Menschenverstand sollte eigendlich jeder klarkommen, ansonsten RA einschalten.

  • Damit und mit dem gesunden Menschenverstand sollte eigendlich jeder klarkommen, ansonsten RA einschalten.

    Ich glaube an den gesunden Menschenverstand wie an ein Wunder; doch der gesunde Menschenverstand verbietet mir, an Wunder zu glauben.

  • ist doch im Grundsatz ganz einfach:


    Eigentümer wird man durch Einigung über den Eigentumsübergang und tatsächliche Übergabe an den Käufer (der Käufer muss Besitz erwerben, also grundsätzlich tatsächliche Sachherrschaft):



    § 929 BGB
    Einigung und Übergabe


    Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.


    Wenn dies vereinbart wird zwischen den Parteien des Kaufvertrage, kann auch die Einräumung mittelbaren Besitzes genügen, also dass dann der Verkäufer "für den Käufer" das Auto besitzt:



    § 930
    Besitzkonstitut


    Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.



    Im Normalfall wird man aber also nur dann Eigentümer, wenn man das Auto erhält, also besitzt im Sinne tatsächlicher Sachherrschaft.
    Die Übergabe des "Briefes" bzw. der ZulassungsbeschEinigung und die Eintragung des Käufers darin allein reichen jedenfalls alleine noch nicht für Eigentumserwerb.
    Denn juristisch gesehen folgt das Recht am Papier dem Recht an der Sache, dem Auto und nicht etwa andersherum. Man kann ja ohne weiteres Eigentümer eines Autos sein, das auf jemanden ganz anderen zugelassen ist.
    Z.B. bei finanzierten Autokaufverträgen ist normalerweise der Bankkunde im Papier eingetragen. Das Auto ist also auf ihn zugelassen. Dennoch bleibt in der Regel die Bank Eigentümer bis die letzte Rate gezahlt wird. Die Bank behält sich dann das Eigentum solange vor.


    Übrigens hat man im Falle der Insolvenz des Autohändlers selbst wenn der Käufer den Kaufpreis bereits bezahlt hat, lkeinen Anspruch auf Aussonderung des Fahrzeugs sondern lediglich einen Anspruch gegen die Insolvenzmasse, den man anmelden kann um ggf. am Ende eines Insolvenzverfahrens einen Teil seiner Forderung zu bekommen mit Glück..Der Käufer ist dann lediglich Insolvenzgläubiger und reiht sich in die Reihe der übrigen, ungesicherten Insolvenzgläubiger mit ein.


    Der Link liefert übrigens allgemeine Infos für den Fall der Insolvenz:
    http://www.auto-motor-und-spor…en-schuetzen-7115919.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Ndougou () aus folgendem Grund: Korrektur und Ergänzung