Frage nach dem Eigentum

  • Wenn dieses Juristendeutsch jeder lesen und richtig interpretieren könnte, bräuchten wir keine Juristen und Gerichte, aber wie heißt es doch so schön 2 Juristen und mindestens 3 unterschiedliche Positionen. Gerade das Thema des Eigentumvorbehaltes bei Erwerb usw. Hat schon manchen Studierenden zum verzweifeln gebracht und beschäftigt die Gerichte unablässig.

  • Und was steht da jetzt anderes als bei den meisten vorherigen Beiträge ausser das es auf Juristendeutsch ausgedrückt ist ? Unter Bestätigung oder Berichtigung würde ich etwas anderes wohl eventuell auch verstehen können , das hier nicht so gut, denn ich z.B. bin kein Jurist. Hoffentlich verstehen die es dann wenn es darauf ankommt . :D

  • Eigentlich steht da nicht viel anderes. Wichtig ist nur, dass es für die Frage wer Eigentümer ist grundsätzlich nicht entscheidend ist, ob schon gezahlt wurde und ob der Pkw schon auf den Namen des Kunden zugelassen ist.
    Grundsätzlich kann immer vermutet werden, dass derjenige der ein Auto besitzt auch Eigentümer ist.Steht sogar in Paragraph 1006 BGB.

  • Um nochmal auf die Ausgangsfrage von Olaf1 in #1 zu kommen - habe ich das jetzt richtig verstanden ? Das Auto (bezahlt und zugelassen - überall schon der Name des Käufers eingetragen), welches noch im Autohaus steht, kann durchaus unter die Insolvenzmasse fallen !


    Ich hoffe, dass dies nicht zutrifft für Fahrzeuge, welche zur Reparatur dort stehen.

  • Um nochmal auf die Ausgangsfrage von Olaf1 in #1 zu kommen - habe ich das jetzt richtig verstanden ? Das Auto (bezahlt und zugelassen - überall schon der Name des Käufers eingetragen), welches noch im Autohaus steht, kann durchaus unter die Insolvenzmasse fallen !


    Ich hoffe, dass dies nicht zutrifft für Fahrzeuge, welche zur Reparatur dort stehen.

    Das erste hast Du wohl richtig verstanden.


    Und bei Fahrzeugen, welche fremdes Eigentum sind und nur zur Reparatur im insolventen Autohaus stehen besteht ein Aussonderungsrecht gemäß Paragraph 47 Inso. Man kann es bei Eigentumsnachweis vom Insolvenzverwalter herausverlangen.

  • Hallo zusammen.


    Auto bezahlt oder nicht bezahlt ist egal!
    Der Kaufvertrag ist entscheidend, vor der Abholung und Anmeldung wird der Kaufvertrag unterschrieben.
    Ist es angemeldet und bezahlt ist das Auto Eigentum des Käufers.
    Ist es nicht bezahlt wird der Insolvenzverwalter die Bezahlung einfordern.


    Gruß
    Joko

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  • @joko110 na, dann hoffe ich ich, du kommst mit Deiner beschriebenen Rechtsauffassung niemals in diese Situation. Dann kommt nämlich richtig Freude auf. Tipp: Schau dir mal die einschlägige Rechtsprechung dazu an (aber in juristischen Fachforen und Datenbanken wie JURIS und so) das was allgemein vom ADAC und so veröffentlicht wird, kratzt gerade mal an der Oberfläche und damit wirst du bei Fachanwälten nicht mehr als einen leichten spöttischen Blick ernten.