Tach allerseits.
Ich hoff ich bin hier richtig mit meiner Frage. Hab gerade die Unterlagen fürs Leasing bekommen. Anbei eine Sondervereinbarung. Es geht um den Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht von digitalen Elementen.
Für mich bedeutet das, dass der Händler sich somit von Updates und Co. Freikauft und ich kein Recht mehr drauf hab. Is das rechtens, oder nur ein Versuch ?
Grüße und danke C9BECE33-3D21-45B0-990E-48123E50A8AB.jpg
Hallo Christian,
mit der Umsetzung der EU Richtlinie zum Umgang mit digitalen Produkten wurde mit § 327f BGB eine Vorschrift eingeführt, die den Unternehmer grundsätzlich zu Aktualisierungen verpflichtet.
Aus § 327h BGB ergibt sich jedoch, dass hiervon abgewichen werden kann, sofern der Verbraucher darüber vor Vertragsschluss informiert wird.
Dementsprechend ist diese Vereinbarung, würde ich sagen, wirksam.
Ob er sich damit aber wirklich von Updates freikauft, ist fraglich, denn die wirst du bei ihm ja trotzdem machen können. Ob das dann was kostet oder nicht, scheint ja sowieso von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich zu sein.
Also ja, die Vereinbarung dürfte wirksam sein, aber ich glaube nicht, dass das irgendwo drauf einen großartigen Einfluss hat. Im Zweifel eben einfach zu einem anderem Händler fahren für Aktualisierungen. Zumal man die Updates mittlerweile ja eh einfacher und schneller selbst macht.
Jedenfalls liegt es mir sehr fern, dass du dadurch ein "Recht" auf die Aktualisierungen verlierst. Das kann ich, egal wie ich es drehe und wende, juristisch nicht herleiten.
Alles natürlich ohne Gewähr.
Schönen Sonntag