Update durch meinen Hyundaihändler: Nein, die eCall-Batterie muss nicht nach drei Jahren zwingend gewechselt werden. Außer dem Garantieanspruch auf die eig. eCall-Batterie (der ist auf drei Jahre beschränkt) verliert man keinerlei Garantieanspruch. Hyundai empfielt den Austausch nach drei Jahren quasi im Rahmen des "Rundum sorglos Pakets".
Gleichwohl gehört eCall zur verplichteten Sicherheitsausstattung und muss zeitnah getauscht werden, sollte sich die Warnanzeige melden. Das würde auch im Rahmen der HU als sicherheitsrelevant bemängelt!
Ich hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt 
Ach, vergessen: Man kann die eCall-Batterie auch wieder aufladen. Nur garantiert niemand, ob der Akku danach noch den Vorgaben entspricht, weshalb davon abgeraten wird.