Alles anzeigenHallo.
Ich bin neu in diesem Forum da ich überlege mir einen Tucson zuzulegen. Mein altes Auto hat sich am Montag leider verabschiedet.
Da ich auch ein Freund der Schriftentfernung bin, erlaube ich mir einen Link zum Gesetzestext für Österreich hier reinzustellen: https://www.ris.bka.gv.at/Norm…&Anlage=&Uebergangsrecht=
kurzer Auszug daraus: Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein.
Man kann hinten somit die Schriftzüge entfernen solange das Logo des Herstellers bleibt.
Gemeint ist damit das sog. Typenschild, welches sich entweder unter der Motorhaube hintern oben rechts oder als Aufkleber an der B-Säule der Fahrerseite innen befindet. Schriftzüge und Logos an der Krosserie, um die es sich hier im Thread handelt, sind damit nicht gemeint.
Auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Typenschild für Kraftfahrzeuge sind nach der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge unauslöschbar aufzuführen:
- Name des Herstellers
- vollständige Typgenehmigungsnummer
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- technisch zulässige Gesamtmasse
- technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
- technisch zulässige Gesamtmasse je Achse, angegeben in der Reihenfolge von vorn nach hinten.