Beiträge von Maik380

    Haben die Gewerblichen nicht sowieso nur 2Jahre Garantie und/oder 100.000km?
    Beim Fahrschulwagen liegt ja nun eine unsachgemäße Nutzung auf der Hand.

    Was wird denn da unsachgemäß genutzt?
    Das Auto wird wie jedes andere bewegt was sich auf der Straße befindet, warscheinlich liegt hier absolutes unwissen vor wie Ausgebildet wird.


    Wie schon geschrieben, es gibt auch bei "Gewerblicher" Nutzung beim Tucson KEINEN Unterschied zu einer privat Person und wenn doch hätte mich mein Verkäufer und der Werkstattmeister belogen...



    Über 100.000 km für eine Kupplung bei einem Fahrschulwagen hört sich nicht schlecht an.

    Sorry aber 100.000km sind nun überhaupt keine Fahrleistung auch nicht im Fahrschulbetrieb, mein letztes Auto hatte 150.000km runter als ich ihn abgegeben habe mit der 1. Kupplung.


    Wenn das Ding irgendwann so zwischen 160.000 und 180.000km kaputt geht dann würde ich das verstehen, aber nicht bei 100.000km.


    Gruß
    Maik

    Die Art der Nutzung spielt bei Hyundai keine Rolle.


    Mal sehen was sie sagen im September / Oktober wird es so weit sein, wenn nicht irgendwas vorher schon kaputt geht.


    Gruss
    Maik

    Meine fängt im kalten zustand extrem an zu rubbeln wenn ich losfahren will und die Kupplung an einem ganz bestimmten punkt ist.


    In 18.000km muss ich dann zum 120.000km Service werde das da mal ansprechen und schauen was passiert.


    Ich fahre auch einen 100KW 2.0 CRDI, der im Fahrschulbetrieb genutzt wird,



    Gruß
    Maik

    Die "Klimaflüssigkeit" die vom Verdampfer abtropft ist farblos, geschmacks und geruchlos und tropft wenn dann irgendwo im vorderen bereich des Fahrzeugs, was anderes aus der Klimaanlage kann es nicht sein da diese Flüssigkeit beim kontakt mir Sauerstoff gleich verdampft bzw. mit dem bloßen Auge nicht erkennbar ist.


    Es könnte Öl von der Hinterachse sein wenn es ein Allrad ist.


    Gruß
    Maik

    Ist bei uns nicht anders.


    Ist das zulässiges Gesamtgewicht vom PKW + zulässiges Gesamtgewicht Anhänger kleiner / gleich 3500kg ist es Klasse B, wobei man aber auch einen 750kg Anhänger hinter einen 3500kg PKW hängen kann, das ist noch mit Klasse B zulässig.


    Ist das zulässiges Gesamtgewicht vom PKW + zulässiges Gesamtgewicht Anhänger maximal 4250kg ist es Klasse B96.


    Das höchste wäre dann die BE, hier darf der PKW maximal 3500kg haben und auch der Anhänger maximal 3500kg haben, also 7000kg Zuggesamtgewicht.


    Gruß
    Maik

    Doof nur wenn die LEDs nicht lange halten, in meinem fall keine 1 1/2 Jahre :/X/ , ich musste schon die vom Handschuhfach und von der hinteren Sitzbank wieder Tauschen da die LEDs den Geist aufgegeben und nur geflackert haben.


    Leider gibt es auch die Firma nicht mehr wo den schrott gekauft habe X(:cursing: .


    Gruß
    Maik