Beiträge von billy

    Die Motoröldruck-Warnleuchte hat jeder Tucson (s. Bedienungsanleitung Seite 3-111). Die Warnleuchte Motorölfüllstand ist ausstattungsabhängig (s. Bedienungsanleitung Seite 3-113). Die Warnleuchte Motorölstand, wenn sie denn vorhanden ist, leuchtet nur auf, wenn der Füllstand zu gering ist.

    Hennes21 und billy : ich hab damit nicht mich gemeint. War vielleicht mißverständlich. Wenn ich CP mal nutze, steck ich das Kabel ein.

    Aber schaut Euch mal diverse Threads an. Da ist für einige der Tucson der größte Dreckskarren, weil die kabellose Nutzung nicht möglich ist.

    Mir persönlich ist das z.B völlig Rille. Nutze es fast nie, da das Navi funktioniert, Musik über BT läuft und ich beim Autofahren nicht unbedingt Nachrichten lesen muß oder ähnliches.

    Stimmt, Tucson-Hater gibt es hier. Alles ist schlecht an dem Auto, bla bla bla...

    jeder wie er glaubt.

    Ich kenne zwar nicht den genauen Rechtstext in D.

    In Ö kenne ich allerdings aus der Praxis ganz anderes.

    In der Regel ist es in Deutschland auch so. Es fällt nicht jeder Mangel auf, da auch mal übersehen wird etwas zu prüfen, aber wenn ein Mangel gefunden wird, wird er auch protokolliert. Aber geal.


    Der eventuelle Unmut meiner Nachbarschaft wäre es mit nicht wert, mit einem Auto ohne ABE herumzufahren. Um beiden gerecht zu werden, ist das Vorwärtseinparken ja die Lösung.

    na dann hoffe - ich zumindest, dass Hyundai bei dem in der Meldung abgebildeten NX4, als Update das TomTom Kartenmaterial nachreicht. Denn das ist ja auch noch von Here und würde dann ja auch von den "Lizenzproblemen" betroffen sein.

    Es geht nicht um Kartenmaterial sondern nur um die Live-Services!

    Das würde dann ja auch "jüngere Systeme" betreffen. Vermutlich sogar Neufahrzeuge die noch beim Händler auf dem Hof stehen!!

    Schwer vorstellbar dass die damit durchkommen.

    Ich schwanke zwischen Sprachlosigkeit und Wutausbruch!!!

    Die werden damit durchkommen. Da wird wohl der Auflösungsvertrag mit TomTom einen Passus enthalten, dass die bereits gekauften Lizenzen (Kauf des Neuwagens) noch bis zum Ende der Laufzeit weiterhin aktualisiert werden. Und der Autokaufvertrag wird auch eine Klausel enthalten, der dies ermöglicht.