Dann schau mal im Beitrag #73 und 75 von HD_Klaus. Dort steht explizit: vom dortigen Autohaus. Und daß dieses eine Zugabe vom Autohaus ist.
Wenn diese 5 Jahre eine freiwillige Zugabe des "dortigen Autohauses" ist, hat das nichts mit der von Dir genannten Garantie über einen Versicherer zu tun. Und in diesem Fall legt das Autohaus die Bedingungen fest.
Ansonsten bitte ich Dich um Nachweis der Garantiebedingungen und des Vertrages, welchen Klaus mit dem Autohaus geschlossen hat, um Deine Aussage zu belegen.
Die Garantiebedingungen findest Du auf der Homepage des Autohauses.