Beiträge von billy

    Wenn man dem Gedanken folgt, dass eine AHK das Betriebsrisiko erhöht, müsste der Verkauf starrer AHK'en verboten werden, wenn es für das Fahrzeug eine abnehmbare oder starre AHK gibt.

    Dass eine AHK kein kosmetisches Highlight ist, sollte jedem klar sein. Nur hat das nichts mit der N-Line zu tun. Auch der normale Tucson ohne Plastikzusätze wird durch eine AHK nicht schöner. Da ich die AHK max. ein halbes Duzend mal am Fahrzeug benötige, war mir die abnehmbare Variante lieber. Es hat auch noch den Vorteil, dass meine Schienbeine etwas weniger leiden müssen. Die Montage ist auch kein Hexenwerk, wenn man etwas Routine damit hat.

    in diesem Beitrag wird überhaupt nicht das Fahrerprofil berücksichtigt,

    deshalb viel zu allgemein,

    alles Dinge die schon 10 Jahre bekannt sind!

    Naja, in dem Artikel steht auch nicht drin, dass das Fahrprofil nennenswerten Einfluss hat. Da nun mal mehrere Organisation aus dem Fach dahinterstehen, scheint das Problem nicht wirklich so groß zu sein, wie es hier dargestellt wird.

    Vielleicht hilft dies weiter. Nach ZDK, ADAC, dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ist es unproblematisch E10 mit einem geeigneten Wagen zu tanken.

    Paisley Ich habe lediglich auf die Garantiebedingungen des Autohauses hingewiesen, dass HD_Klaus netterweise genannt hat. Diese machen es auch überregional interessant und damit für alle hier im Forum. Dass Du das offensichtlich anders verstehen wolltest, ist Dein Problem.

    Lass es jetzt bitte gut sein.

    Das sind die Bedingungen, die das Autohaus online nennt. Das finde ich interssant - auch für überregionale Kunden. Nichts anderes habe ich gesagt.

    Dann schau mal im Beitrag #73 und 75 von HD_Klaus. Dort steht explizit: vom dortigen Autohaus. Und daß dieses eine Zugabe vom Autohaus ist.

    Wenn diese 5 Jahre eine freiwillige Zugabe des "dortigen Autohauses" ist, hat das nichts mit der von Dir genannten Garantie über einen Versicherer zu tun. Und in diesem Fall legt das Autohaus die Bedingungen fest.

    Ansonsten bitte ich Dich um Nachweis der Garantiebedingungen und des Vertrages, welchen Klaus mit dem Autohaus geschlossen hat, um Deine Aussage zu belegen.

    Die Garantiebedingungen findest Du auf der Homepage des Autohauses.

    In diesem Fall ist aber die Voraussetzung, daß "jede Wartung im dortigen Autohaus" durchgeführt wird.

    Das läßt keinen Spielraum von wegen Service in anderen Werkstätten, da es wohl eine freiwillige Leistung genau dieses Händlers ist.

    Wenn Du "diesen Fall" auf das genannte Autohaus Scharf beziehst, stimmt es nicht. Dort steht in den Garantie-Bedingungen, dass die Wartungsarbeiten bei "vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke" durchgeführt werden müssen.