In diesem Fall ist aber die Voraussetzung, daß "jede Wartung im dortigen Autohaus" durchgeführt wird.
Das läßt keinen Spielraum von wegen Service in anderen Werkstätten, da es wohl eine freiwillige Leistung genau dieses Händlers ist.
Wenn Du "diesen Fall" auf das genannte Autohaus Scharf beziehst, stimmt es nicht. Dort steht in den Garantie-Bedingungen, dass die Wartungsarbeiten bei "vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke" durchgeführt werden müssen.