Beiträge von billy

    Der Händler sitzt in Amberg. Der hatte den EU-Wagen auf dem Hof. Mal sehen, ob der hier unterstützt.

    Solange das Fahrzeug in D nicht zulassungsfähig ist, wird der Händler das machen müssen. Alternativ kann es nur eine Wandlung des Kaufvertrages geben. Er wird einen Kontakt in Belgien haben, denn daher hat er den Wagen ursprünglich gekauft.

    Ich habe eine ähnliche Situation mit einem Anhänger aus Tchechien gehabt. Ich hatte nur die COC und mein Straßenverkehrsamt hat die Zulassung erst durchgeführt, nachdem die VIN in der COC mit der eingeprägten VIN auf dem Anhänger verglichen wurde. Also musste ich den Anhänger erst mit einem Überführungskennzeichen abholen und bei Strassenverkehrsamt vorstellen.

    Als ich meinen in der Bühne hatte, war überhaupt kein Unterbodenschutz/Steinschlagschutz vorhanden! Habe selber ein durchsichtiges aufgetragen. Vom Werk war nur eine Hohlraumversiegelung.

    In keinem Test, den ich bisher gelesen habe, wird ein mangelnder Korrisonsschutz kritisiert.

    Natürlich wird es berechnet! ist doch ein Kundenwunsch und nicht die Regel. Bei keiner Inspektion kriegst du ein kostenloses Unterbodenschutz.


    Eine Hohlraum Versiegelung kann man erst ab dem 5 Jahr Mal wieder auffrischen lassen oder man macht es auch selber.

    Ich meinte, dass ich es erstaunlich finde, dass nach einer sehr kurzen Laufzeit eine Nachbehandlung überhaupt notwendig ist. Der Unterbodenschutz sollte noch keine Fehler aufweisen, es sei denn, Hyundai hat im Werk Fehler gemacht.

    Als Hyundai um 2010 die fünfjährige Garantie einführte, gab es tatsächlich ein Inspektionspaket. Damit konnte man als Käufer alle Inspektionen während der Garantiezeit zu einem Pauschalpreis kaufen.


    Dieses Paket war jedoch an den ersten Besitzer und das Fahrzeug gekoppelt. Wenn der Wagen vorher verkauft wurde, konnte das Paket nicht mitverkauft werden und auch beim nächsten Fahrzeug nicht mehr genutzt wurde. Mir hat damals (2011) mein Händler bei Kauf eines i30 davon abgeraten, da der Paketpreis in etwa dem Preis von 5 Inspektionen entsprach. Er hatte recht.

    Lt. ADAC liegt der Mehrverbrauch durch E10 bei 1,5 %. Die meisten Verbrauchsunterschiede beruhen auf dem Fahrverhalten des Fahrers, sofern kein Defekt am Fahrzeug vorliegt. Sicherlich spielen auch Witterungseinflüsse eine Rolle, jedoch ist es egal, welche Benzinsorte verbrannt wird. Alles andere gehört ins Reich der Märchen.