Der Händler sitzt in Amberg. Der hatte den EU-Wagen auf dem Hof. Mal sehen, ob der hier unterstützt.
Solange das Fahrzeug in D nicht zulassungsfähig ist, wird der Händler das machen müssen. Alternativ kann es nur eine Wandlung des Kaufvertrages geben. Er wird einen Kontakt in Belgien haben, denn daher hat er den Wagen ursprünglich gekauft.