Außerdem ist der Einkauf für die Firma was Anderes; das kann gehen, wenn dir deine Firma vertraut. Dann seid ja nur ihr beide, du und deine Firma an der Transaktion beteiligt und ihr könnt euch prinzipiell eure eigenen Geschäftsregeln aufstellen.
Anders sieht die Sache bei der E-Mobilitäts-Förderung aus. Du machst ein Geschäft mit einem selbst gewählten Handwerker zur Installation der Wallbox und willst von einem Dritten (unserem Staat in Form der KfW) etwas wieder haben. Dann geht Bargeldzahlung meines Wissens nicht, da der wirklich gezahlte Betrag dann nicht belegbar ist und unser Staat seinen Bürgern (zumindest in Geldangelegenheiten) nicht vertraut. Du könntest ja den Handwerker kennen und mit ihm eine Abmachung getroffen haben wie schon oben geschrieben.
In Bezug auf die Wallboxen kannst du es hier im KfW-Merkblatt nachlesen - auf S. 5 steht im Abschnitt Es gelten folgende Anforderungen an die Rechnung/en: "Die Rechnungen über die erbrachten förderfähigen Leistungen sind unbar zu begleichen."
Umzugskosten sind z.B. eine ähnliche Konstellation, du machst einen Vertrag mit einem Umzugsunternehmen und willst die Kosten über die Steuererklärung vom Staat (einem Dritten) zurück bekommen -> hier ist Barzahlung auch nicht zulässig.