Beiträge von c3po

    Nun ja man sieht ja wohin die Mentalität Geiz ist geil hinführt.

    Weil sich jeder alles mit Gewalt leisten will, was er/sie ökonomisch eigentlich nicht können.

    Aber dann jammern, wenns im Ort keinen Fleischer, Greißler Autoreparaturwerkstätte Tischler etc. gibt.

    Jeder Hilfsarbeiter glaubt halt auch ein Luxusfahrzeug fahren zu müssen, obwohl er wie eine Kaisersemmel kracht.

    Das wäre sehr schnell vorbei, wenn es künftig keine Finanzierung / Leasing bei Autokäufen mehr gäbe. Dagegen steht aber das Grundprinzip des Kapitalismus, der auf Absatzsteigerung beruht - wird also nicht passieren.

    Auf meinem W10 PC fordert der Updater Admin-Rechte beim Start. Wenn deinen Firmen-PC genauso restriktiv wie meiner ist, dann scheitert es vielleicht nur daran und er kann ein Update eventuell nicht einspielen.

    Ich habe den Unterschied mal vor ca. 2 Jahren mit dem TLE ermittelt und hatte einen leichten Mehrverbrauch bei E10 gegenüber E5. Bei dem früheren Differenzpreis von 2 Cent, war es insgesamt günstiger E5 zu tanken. Wenn aber der Differenzpreis so wie jetzt bei 6 Cent liegt, fährt man mit E10 günstiger.

    Außerdem ist der Einkauf für die Firma was Anderes; das kann gehen, wenn dir deine Firma vertraut. Dann seid ja nur ihr beide, du und deine Firma an der Transaktion beteiligt und ihr könnt euch prinzipiell eure eigenen Geschäftsregeln aufstellen.

    Anders sieht die Sache bei der E-Mobilitäts-Förderung aus. Du machst ein Geschäft mit einem selbst gewählten Handwerker zur Installation der Wallbox und willst von einem Dritten (unserem Staat in Form der KfW) etwas wieder haben. Dann geht Bargeldzahlung meines Wissens nicht, da der wirklich gezahlte Betrag dann nicht belegbar ist und unser Staat seinen Bürgern (zumindest in Geldangelegenheiten) nicht vertraut. Du könntest ja den Handwerker kennen und mit ihm eine Abmachung getroffen haben wie schon oben geschrieben.

    In Bezug auf die Wallboxen kannst du es hier im KfW-Merkblatt nachlesen - auf S. 5 steht im Abschnitt Es gelten folgende Anforderungen an die Rechnung/en: "Die Rechnungen über die erbrachten förderfähigen Leistungen sind unbar zu begleichen."

    Umzugskosten sind z.B. eine ähnliche Konstellation, du machst einen Vertrag mit einem Umzugsunternehmen und willst die Kosten über die Steuererklärung vom Staat (einem Dritten) zurück bekommen -> hier ist Barzahlung auch nicht zulässig.

    Was für ein schwachsinniger Umstand. Wieder typisch, deutsche Bürokratie.

    Also schwachsinnig ist das nicht. Bei Barzahlung kann man doch sonst tricksen, z.B. Rechnung über 1000€ ausstellen lassen, wenn wahre Kosten nur bei 500€ liegen. Differenz zwischen Rückzahlung der KfW und wahren Kosten teilen sich Handwerker und Auftraggeber. Um so was zu verhindern ist die Überweisung überall Grundvoraussetzung, etwas vom Staat zu bekommen; aus dem gleichen Grund kann man z.B. Handwerkerkosten (nur Arbeitszeit ohne Material) nur von der Steuer absetzen, wenn die Rechnungen per Überweisung gezahlt wurden.