Beiträge von Paisley

    Ich kann mich dunkel erinnern, daß hier im Forum mal ein User behauptet hat, er hat aus China (Ali) einen Schalter gekauft für 20 €, diesen eingebaut und einen funktiontüchtigen Tempomaten hatte.

    Suchfunktion nutzen (ist ein paar Jahre her), evtl. findest Du was.

    Ich glaube da zwar nach wie vor nicht daran, es wurde jedoch felsenfest behauptet: klappt. 🥹🙃

    Es geht hier nicht um Rückrufe, Serviceaktionen, Softwareupdates oder Garantiearbeiten. Der TE wollte lediglich wissen, ob er die Wartungen in einer freien Werkstatt machen lassen kann, wenn diese nach Hyundai-Vorgaben erfolgen.

    Rückrufe und sonstige Aktionen, Garantiearbeiten müssen bei Hyundai erfolgen. Softwareupdates ebenso - außer für das Entertainmentsystem, welche man ja selbst machen kann.

    Über anliegend Rückrufe und Serviceaktionen sollte man sich selbst informieren, wenn man Wartungen in eine freien Werkstatt machen läßt. Dazu gibt es auch einen Thread.

    Hat halt alles Vor- und Nachteile. Freie Werkstatt - wahrscheinlich billiger, dafür muß man sich für einiges selbst kümmern. Hyundai - kostenintensiver, dafür all incl. .

    Ohne „aktiven Fußgängerschutz“ verliert das Auto die Zulassung.

    Es ist nur so homologiert, der Fußgängerschutz ist also vorgeschrieben.

    Durch das Auslösen ist aber doch der Fußgängerschutz nicht weg. Die Werkstatt kennt da einen Kniff, daß dieser wieder aktiviert wird. Das ist doch kein System wie ein Airbag.

    Wenn Du in den Graben gerutscht bist, sind mit Sicherheit noch andere Teile in Mitleidenschaft gezogen. Dieses fällt vielleicht erst nicht auf. Hast Du mal den KVA hinterfragt? Aus welchen Positionen setzt der sich zusammen?

    Dem TE geht es nicht um Garantiearbeiten, sondern um die Wartungen. Unter Wartungen fallen auch keine Rückrufe und Serviceaktionen.

    Sorry, AlexA : das beantwortet trotzdem meine Frage nicht.

    Und „zufällig ein bißchen Erfahrung“ kann viel bedeuten.

    Wenn Du Benzinkosten erstattet bekommen hast, kann das auch vielerlei Gründe haben.

    Wenn Du natürlich ein abgeschlossenes Jurastudium hast, geb ich mich geschlagen.

    Ansonsten hab ich auch ca. 40 Dienstjahre Erfahrung mit dem Formulieren von rechtssicheren Schreiben. Und da ist der von Dir angegebene § eigentlich eindeutig in dem, was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe.

    Bis jetzt habe ich nichts gefunden, was explizit auf die Erstattung von Mietwagenkosten oder verpflichtende Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzautos hindeutet.

    AlexA : jetzt auch OT (sorry).

    Die Aussage dieses § bezieht sich aber auf die Tatsache, daß der Verkäufer sämtliche Kosten zu tragen hat, die ihm entstehen, um den Fehler zu beseitigen. D.h., wenn er 200 km fahren muß, um eine Batterie zu besorgen oder 100 € Versandkosten hat, muß er dieses selbst löhnen. Dieses ist nämlich mit Transportkosten/Aufwendungen gemeint.

    Das bedeutet aber nicht, daß er einen kostenlosen Leihwagen zu stellen hat, um den Käufer mobil zu halten. Dieses ist eine freiwillige Leistung von Hyundai über die Mobilitätsgarantie, so, wie es auch abgewickelt wurde.

    Er hat ja die Reparatur nicht verweigert.

    Juristendeutsch eben.