Beiträge von Raumgleiter

    Das ist ja genau der Unterschied. Physikalisch kann man das leicht erklären, warum der Einbauort eines Tiefbasses ziemlich egal ist. Je höher die Frequenz, desto wichtiger ist der Einbauort.


    Meinen Tiefbass fühle ich nur oder sehe ihn am Rückspiegel.


    Gruß
    Andreas

    Das ist ein Irrtum. Grundsätzlich gelten Garantieerklärungen nur ggü. dem Erstkäufer. Wenn es nicht eingeschränkt wird, kann man diese aber abtreten.


    Ich habe aber bei Hyundai keine Einschränkung gelesen. Habs aber nur überflogen.
    Da ich auch eine ungefahrene Tageszulassung eines deutschen Händlers fahre und er die Garantie explizit herausgehoben hat, wird es keine diesbezügliche Einschränkung geben.
    Aber von einer Selbstverständlichkeit sollte man bei Garantiebedingungen nie ausgehen. Besser immer lesen.


    Gruß
    Andreas

    Das sehe ich anders:
    Durch den Sub in der Radmulde geht kein bißchen Platz verloren. Da war ja zuvor nur Styropor verbaut und das schneidest Du raus.
    Und diese kleinen Untersitzsubwoofer sind ja eher ein Kompromiss. Egal in welcher Preislage wirst Du mit dem Gehäusevolumen ein wenig mehr Tiefe bekommen aber ein ernsthafter Tiefbass wird das nicht.
    Ich hatte mir dazu auch mal den Bericht der Car&Hifi 1/17 angeschaut.


    Gruß
    Andreas

    Mensch, ärgerlich.


    Ich hab bei meiner Versicherung eine Plus Option, dass ich noch 24 Monate eine Neuwagenentschädigung bekomme


    Und ohne Anwalt mache ich nix mehr. Aktuell warte ich mit Anwalt seit fast 7 Monaten auf eine Klärung und mein Geld.
    Eigentlich auch nach Aktenlage ne klare Schuldfrage aber die Gegenseite sieht das plötzlich nicht mehr ein.


    Micht nervt nur, warum heute einfach keiner mehr die Eier in der Hose hat, zuzugeben, wenn er Scheiße gebaut hat.


    Gruß
    Andreas