Beiträge von AlexA

    Eine sinnvolle Funktion wie ich finde, Schade dass es erst beim FL "eingebaut" ist, ein Update fürs Vor-FL wirds wohl nicht geben...

    Da bleibt im Zweifel für uns Vor-FL-Besitzer nur, das manuell zu steuern, wenns mal nötig ist so dicht an einen Bordstein o.ä. ranfahren zu müssen.

    Wie schon geschrieben, zum Zeitpunkt vor dem Tiefschlaf der Sensoren waren die Räder "OK", aber was ist wenn das Fz. nach 2 Wochen Nichtbenutzung zuviel Luft verloren hat? Das sieht man erst wenn das Fz. das nächste Mal bewegt wird, nach 200-300m Fahrt ab Start wird der erste Druckwert gesendet. Dafür ist der SchnickSchnack nutzlos, da brauch man keine App, das sieht man im Display des BC.

    Hm, bei einem Ford Kuga hier kann ich den Letzten Stand (RDK) lesen und in der App verwalten

    Das sind die letzten Werte bevor die Sensoren mangels Bewegung in den Tiefschlaf fallen... RDKS-Sensoren funtionieren bei allen Fz. gleich, das hat nichts mit Hyundai zu tun, man könnte niemals den "Live"-Wert ablesen. Wenn das ginge (dafür müssten die Sensoren ständig Signale ans Fz. senden) wären die Batterien der Sensoren nach ein paar Monaten leer, und dann geht das Geheule los "schon wieder einen teuren Sensor kaufen..."

    Und was soll einem denn der letzte angezeigte Wert bringen, wenn danach die Luft rausgeht?

    Und was kann man da beim Ford so toll "verwalten"? Was soll die Verwaltung alter Reifendrücke bringen? Damit man sieht wieviel der Druck sich bei Erwärmung des Reifens verändert? Wie sinnlos ist das denn?

    Hyundai wird bewusst drauf verzichtet haben solch einen SchnickSchnack zu programmieren. Es gibt zwar Verbesserungspotential der App, aber nicht bezüglich Reifendruckanzeige.

    Nobody die Punkte sind nicht dafür da um zu zeigen in welchem Menü man gerade ist, sondern nur ein "Hinweis" dass es mehrere Menüpunkte gibt durch die man blättern könnte...

    offroader was steht denn über dem Feld des 1. Service, dort wo der Stempel, Datum, km und Unterschrift eingetragen werden? Dies ist das Serviceheft von meinem Ex-i30, von meinem Tucson sieht aber im Prinzip genauso aus:


    IMG_1670.jpg


    Man beachte auch was untendrunter steht: "Nächster Service: Wartung. 15000km oder 1 Jahr nach vorangegangenem Motorölwechsel, je nachdem was zuerst eintritt."

    Bei mir wurde für den 1. Service also nur der Ölwechsel gefordert, verkaufen wollte man mir aber einen "erweiterten" Service (was man an den 15,5AW des KV erkennen konnte und mich stutzig machte...).

    Ich hatte auch explizit nochmal in der Werkstatt nachgefragt: für den Garantieerhalt ist beim 1. Service nur der Motorölwechsel vonnöten!

    Wenn bei dir ebenfalls nur ein Ölwechsel gefordert wäre fände ich 440€ definitiv nicht "in Ordnung", es sei denn du willst unbedingt unnötig Geld loswerden.

    offroader mal ins Serviceheft schauen was dort gefordert ist! Bei mir war es beim 1. Service nur der Ölwechsel mit Filter (0,5h & 220€), beim KV wollte man mir aber ebenfalls 'ne komplette Durchsicht (1,5h & 360€) verkaufen, also genau schauen was gefordert ist und was man dir verkaufen will...

    Der Verkäufer als Vertragspartner ist nur bei Gewährleistungsansprüchen relevant... bei Garantie ist der Garantiegeber Hyundai, und man kann (theoretisch zumindest) die Garantieansprüche bei jedem autorisierten Hyundai-Händler geltend machen.

    Was oft vergessen wird: im ersten Jahr ab "Gefahrübergang" (i.d.R. die Auslieferung) gilt: Gewährleistung vor Garantie, weil man mehr Rechte durchsetzen kann, d.h. im ersten Jahr immer Gewährleistung geltend machen, auch wenn der Verkäufer gerne auf die Garantie verweisen will, oder es als Garantiefall anmelden will (klar, er hat dann nicht die Kosten sondern Hyundai)! Das darf er nicht weil eine Garantie nicht die Rechte aus der Gewährleistung einschränken darf. Man kann bei der Gewährleistung z.B. auch eigene Kosten (z.B. Fahr-/ Verbringungskosten) in Rechnung stellen, was bei Garantieleistungen meist ausgeschlossen ist.

    Es kann aber auch passieren dass der Garantiegeber sowieso sich im ersten Jahr querstellt weil der Verkäufer erstmal haftet, spart dem Garantiegeber Geld.

    NX-4 die Abdeckung des Tankdeckels wird zusammen mit der ZV ver-/ entriegelt (wenn die Abdeckung zugeklappt ist). Das "Aufklappen" der Abdeckung ist ein "Push-to-open" (Drücken-zum-Öffnen") Mechanismus um die Abdeckung zum Aufklappen besser greifen zu können und funktioniert natürlich nur wenn entriegelt ist.

    Beim Abschließen ertönt jedes Mal die Alarmanlage(?), weil sich der Insassenalarm aktiviert – obwohl sich keine Personen im Fahrzeug befinden. Der Alarm ist deaktiviert, dennoch wird er ausgelöst.

    Wenn es der Insassenalarm ist (wovon ich ausgehe, denn die Alarmanlage lässt sich ohne weiteres nicht deaktivieren) muss dieser Funktion ein defekter Sensor (Belegungserkennung der einzelnen Sitze) egal sein denn der Alarm ist ja deaktiviert. Ist quasi das gleiche als wenn der Alarm deaktiviert aber ein Sitz trotzdem belegt ist (z.B. mit einer schweren Tasche, oder dem Kindersitz); deshalb kann man ja den Alarm deaktivieren, um die Sitze ohne Auslösen des Alarms anderweitig belegt lassen zu können.

    Vielleicht hat ein Steuergerät 'nen Macken.

    Davon abgesehen gibt es bei der Gewährleistung (vom Verkäufer zu geben!) weiterreichende Rechte als bei der Garantie, und Gewährleistungsansprüche gehen immer vor Garantieansprüchen, v.a. Ist die Gewährleistung leichter durchzusetzen, weil gesetzlich geregelt.