Beiträge von AlexA

    dkf ja, so eine Wireless-Box ist eine Option, aber dafür nutze ich die Navigation zu selten als dass sich die Anschaffung eines gescheiten Dongles lohnt.

    "Leider" schrieb ich v.a. deshalb weil ich bei meinem Vorgänger i30 im 8,5"-Entertainment das wireless Feature per SW-Hack aktivieren konnte (WiFi-Modul war verbaut aber deaktiviert). Beim Tucson geht das leider nicht.

    Das Autohaus (Verkäufer) ist allerdings kein Hyundai Vertragshändler

    Das spielt für deine Gewährleistungsrechte keine Rolle, der Verkäufer muss die Gewährleistung geben, nicht Hyundai! Lass dich nicht mit "Garantieleistungen" abspeisen.

    Hyundai wird ohnehin den Verkäufer in die Pflicht nehmen, denn Hyundai kann sich so Garantiekosten sparen weil ja der Verkäufer haftet.

    Was sollen wir machen? Beim Verkäufer auf Rückabwicklung bestehen???

    Sofern der 2. Reparaturversuch ebenfalls fehlschlägt würde ich eine Wandlung des Fz. anstreben. Gewährleistungsansprüche in jedem Fall geltend machen (Transportkosten = Benzinkosten für die jeweilige Verbringung zum Verkäufer, Leihwagen, ...).

    Gewährleistungsrecht geht vor Garantieanpruch, will heißen die Ansprüche aus der (freiwilligen) Garantie "beschneiden" nicht deine Anprüche aus der (gesetzlichen) Gewährleistung. Wenn der Verkäufer sich nicht bewegt, anwaltlichen Rat einholen.

    postfach520 was ETx sagen will ist,deine Gewährleistungsansprüche (gegenüber dem Verkäufer!) gehen vor den Garantieansprüchen (gegenüber dem Hersteller). Bei der Gewährleistung hast du gesetzlich verankerte und durchsetzbare Rechte die der Verkäufer berücksichtigen muss (!), er muss alles bezahlen, sogar Transportkosten (Verbringung des Fz. zum Verkäufer = Benzinkosten), Leihwagen, Beschaffungskosten der Ersatzteile, usw. usf. Frist zur Behebung des Sachmangels setzen ("in Verzug setzen"), Nacherfüllung verlangen, nicht von der Garantie auf die lange Bank schieben lassen.