Wie schlecht gemacht, anderes Audio über ein Video gelegt, Sound passt in der Synchronisation nicht mal ansatzweise zum Video.
1:05 meiner Lebenszeit verschwendet für so einen FAKE-Sch***ß...
Wie schlecht gemacht, anderes Audio über ein Video gelegt, Sound passt in der Synchronisation nicht mal ansatzweise zum Video.
1:05 meiner Lebenszeit verschwendet für so einen FAKE-Sch***ß...
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Dort kann man entweder den Kalender aus- oder einschalten, oder unter "Bearbeiten" die Verknüpfung des Benutzerprofils zum Kalender aufheben.
Nein, ist es nicht.
Auf welche Aussage beziehst du das?
Ich habe für den Pre-FL in der BDA etwas zum Abbiege-/ Kurvenlicht gefunden, S. 5-62:
"Abblendlicht-Hilfsleuchte (ausstattungsabhängig)
Während einer Kurvenfahrt wird zur Verbesserung der Sicht und der Sicherheit die linke bzw. rechte Abblendlicht-Hilfsleuchte automatisch eingeschaltet. Die Abblendlicht-Hilfsleuchte wird unter den folgenden Bedingungen eingeschaltet.
Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt weniger als 10 km/h (6 mph) und das Lenkrad ist bei eingeschaltetem
Abblendlicht um etwa 80 Grad gedreht. Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt zwischen 10 km/h (6 mph) und 90km/h (56 mph) und das Lenkrad ist bei eingeschaltetem Abblendlicht um etwa 35 Grad gedreht.
Wenn das Fahrzeug im Rückwärtsgang fährt und eine der o. g. Bedingungen erfüllt ist, schaltet sich das Licht
entgegen der Richtung, in die das Lenkrad gedreht wird, ein."
Von einem "echten" dynamischen Kurvenlicht (Verstellung beider Hauptscheinwerfer) ist nirgends die Rede, und Martin_123, ich glaube auch nicht dass der Pre-FL NX4 echtes Kurvenlicht besitzt, o.g. Funktion kann man nicht wirklich in weiter Entfernung als Kurvenlicht gebrauchen.
Ich hatte im Astra J das "AFL+" Lichtsystem, damals eine bahnbrechende Technologie... das hat je nach Geschwindigkeit den Lichtkegel sogar verlängert oder verkürzt, verbreitert oder verschmälert.
Paisley bist du sicher dass das Abbiegelicht bei so hoher Geschwindigkeit noch aktiviert wird?
Ein Abbiegelicht bringt doch in weiterer Entfernung überhaupt nichts weil es keinen "gebündelten" Lichtkegel hat um weiter weg liegende Kurvenbereiche zu erleuchten, und eben da ist doch der Unterschied zwischen Abbiege- und Kurvenlicht zu finden. Bei 100km/h bringt mir Abbiegelicht nichts weil nur maximal der Kreuzungsbereich einer Straße unmittelbar vor dem Fz. ausgeleuchtet wird...
Beim Abbiegelicht wird außerdem nur die Seite (Reflektor) aktiviert auf die man hinlenkt, wohingegen Kurvenlicht den Lichtkegel beider Abblendlicht-/ Fernlichtseiten verstellt und anpasst, was noch ein Unterscheidungsmerkmal darstellt.
schaltet sich ein Kurvenlicht oder Abbiegelicht schon bei geringen Lenkeinschlag zu,
...und das ist eben genau das was es zu unterscheiden gilt, Kurvenlicht ist nicht zu verwechseln mit Abbiegelicht. Ein (meist statisches) Abbiegelicht funktioniert nur bis zu einer gewissen (niedrigen) Geschwindigkeit, meist nur innerorts bis ca. 40-60km/h, um beim Abbiegen die dunklen Bereiche zu erhellen in die man hineinlenkt, ab einem gewissen Lenkeinschlag schaltet es sich zu, der "Lichtkegel" leuchtet statisch immer in einem bestimmten Winkel ab.
Ein (oft dynamisches) Kurvenlicht funktioniert auch bei hohen Geschwindigkeiten und verändert den Lichtkegel und seine Ausrichtung zum "Originalwinkel" des Abblend-/ Fernlichts, je nach Geschwindigkeit und Lenkwinkel.
Gibt es tatsächlich im NX4 ein dynamisches Kurvenlicht? Oder wird dieser Begriff mit dem Abbiegelicht durcheinandergewirbelt, was ein vollkommen anderes System darstellte?
(...) und die vorgegebenen Wartungen müssen bei Hyundai gemacht werden.
(...)
Man muss es leider immer mal wieder in Erinnerung rufen dass dies schlichtweg falsch ist; die vorgeschriebenen Wartungen müssen "nur" nach Herstellervorschrift durchgeführt werden, und das kann theoretisch jede Werkstatt, die auch die diesbezüglichen Informationen vom jeweiligen Hersteller beziehen kann und die richtigen Werkzeuge (besonders Diagnosesysteme) hierfür vorhalten kann, und da haperts leider oft, genauso wie am Nachweis dass man das mit der Herstellervorschrift einhalten konnte, im Falle eines geforderten Garantieanspruchs.
Im Menü gibt es einen Punkt "Einheiten" o.ä., dort ist das zu finden...
...wobei wir nun wieder beim Problem der aufgerufenen Preise für den jährlichen "Service" wären. Mittlerweile 300€ + für einen einfachen Ölwechsel, 500-700€ für eine große "Wartung", nur um die Garantie erhalten zu können, stimmt viele Kunden mitttlerweile nicht gerade milde, da brauchen sich die Hersteller über Kaufzurückhaltung für neue KFZ nicht zu wundern.