Das Fahrzeug hat er vor ein paar Wochen erst, gebraucht, bei einem Händler gekauft.
Also ein klarer Gewährleistungsfall. Hat mit einer evtl. nicht mehr gültigen Garantie nichts zu tun...
Wollte das nur erwähnen weil es sich für mich so anhört als ob der Händler es auf die (erloschene) Garantie abwälzen will. Der Händler muss nachbessern! Erst wenn das i.d.R. 2x fehlschlägt hat man überhaupt die Möglichkeit zu wandeln.
Wenn er allerdings das Fz. freiwillig zurücknimmt, um so besser.