Händler sind Menschen wie Du und Ich, sie machen Fehler, geben Unwahrheiten oder Halbwahrheiten weiter, ohne sich darüber im Klaren zu sein.
Wenn man etwas wichtiges, belasthaftes erfahren will, hilft wohl nur eine Antwort von Hyundai Deutschland und nicht die eines Händlers.
So ist es,
Deshalb bin ich froh, dass ich meinen Service nun nicht nach dem Datum der Übergabeinspektion durchgeführt habe, sondern nach Erstzulassung!
Mein Hyundai Autohaus bei Kauf hatte ja behauptet, der Service-Beginn,
ist die Übergabeinspektion und nicht die das Datum der ersten Zulassung!
Das Hyundai Haus, bei dem ich nun beim Service bin, sagt ganz klar ab Erstzulassung!
Hier ein Beispiel auf MT,
Es handelt sich zwar um einen KIA,
Aber hier hat das KIA Autohaus,
den falschen Service Intervall im Serviceheft eingetragen!
Das ist bei KIA etwas anders geregelt wie bei Hyundai, hier kann man manuell Dinge im Serviceheft eintragen!
Jedenfalls war der Service- Intervall 20.000 km und keine 30.000 km!
Selbst die zweite Kia, Werkstatt,
Bei dem sie den Wagen zu Inspektion oder Service gebracht hatte,
Ist das nicht aufgefallen!
Nun hat sie eine Motorschaden bei knapp über 63.000 km und der Schaden wird nicht von Kia übernommen!
jetzt muss man sich mit Anwälten rumschlagen und hoffen, dass der Schaden irgendwie bezahlt wird!