Beiträge von NIce

    Ich frage mich gerade "Was wäre wenn...?" (..es gehen würde)



    Gedankenspiel:

    Ich fahre auf einer zweispurigen Autobahn rechts.

    Jemand überholt mich links und muss dann wegen irgendwas bremsen.

    Ergebnis: Er bremst mich auf der rechten Spur ab?


    Dann doch lieber ungebremst.

    Ich mache das in genau dem o.a. Fall so, dass ich einfach auf der rechten Spur kurz den Tempomat ausschalte und passe mich der Geschwindigkeit der links fahrenden Autos durch ausrollen oder aktives Bremsen an.

    Wenn es wieder weitergeht aktiviere ich den Tempomaten wieder über die Memory Funktion. Klappt prima für mich.

    Hier mal des EU-Beamtendeutsch dazu:


    II.2. Betriebsbedingungen
    a) Schallerzeugungsverfahren
    Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit
    von etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen. Wenn das Fahrzeug
    mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist, der innerhalb des vorstehend definierten Geschwindigkeitsbereichs in Betrieb ist, darf das AVAS kein Schallzeichen erzeugen.
    Bei Fahrzeugen, die über eine eigenständige akustische Warneinrichtung für das Rückwärtsfahren verfügen, ist es
    nicht erforderlich, dass das AVAS beim Rückwärtsfahren ein Schallzeichen erzeugt.
    b) Schalter
    Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw.
    Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch die Stellung „EIN“
    einnehmen.
    c) Dämpfung
    Der Geräuschpegel des AVAS darf während des Fahrzeugbetriebs verringert werden.
    II.3. Art und Lautstärke des Schallzeichens
    a) Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer vor einem in
    Betrieb befindlichen Fahrzeug warnt. Das Schallzeichen muss eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und
    mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.
    b) Das vom AVAS zu erzeugende Schallzeichen muss eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen, z. B. durch
    eine automatische Veränderung des Geräuschpegels oder durch mit der Fahrzeuggeschwindigkeit synchronisierte
    Merkmale.
    c) Der vom AVAS erzeugte Geräuschpegel darf den ungefähren Geräuschpegel eines ähnlichen Fahrzeugs der Klasse
    M1, das mit einem V


    Wer alles lesen will:



    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R1576