Hier ist zwar schon alles gesagt aber, ich will mal mit Walter Röhrl antworten.
Zitat: „Spätestens im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist.“
Hier ist zwar schon alles gesagt aber, ich will mal mit Walter Röhrl antworten.
Zitat: „Spätestens im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist.“
Was macht das für einen Sinn wenn
ich beim HEV das Start/Stopp abschalte?
Fahre den HEV seit 3 jahren / 45.000KM
und habe keinerlei Probleme mit dem Fahrzeug.
Sorry, das habe ich nicht gelesen das Du in Österreich beheimatet bist.
Da nützt es nicht in die Zulassung zu schauen. Da wird es zwischen
A und D Unterschiede geben. Lediglich die COC müsste identisch sein.
Im COC steht folgendes:
27.3 Maximum net Power: 44.20 kW (electric motor)
27.4 Maximum 30 minutes power: 14,70 kW (electric motor)
Vielleicht meinst Du das? Das wäre dann ein HEV.
Was ist das denn für eine Feldbezeichnung in der
Zulassungsbescheinigung Teil I ?
Was steht denn in der Zulassungsbescheinigung Teil I
unter Punkt P.3 ? Bei mir steht da: Hybr.Benzin/E
Am Punkt P.2 P.4 steht die Verbrenner Leistung mit 132 KW bei 5500 U/min.
Die Leistung der E-Maschine wird da nirgendwo genannt. IMHO wird sie
nicht genannt weil sie nicht permanent zur Verfügung steht. Ich glaube der
schwell Wert ist min. 30 Min. durchgehend verfügbar dann erfolgt der Eintrag.
Beim PHEV wird das anders sein. Da könnte die Leistung der
E-Maschine genannt sein.
Der Hybrid oder auch Plug in Hybrid hat E-Motoren Verbaut die das Auto tatsächlich auch rein elektrisch antreiben daher rechnet man hier zu den 180 Verbrenner PS die Leistung des E-Motors dazu wobei je nach Baujahr der Vollhybrid 180 + 50 PS hat (also 230 PS Systemleistung) und der Plug in Hybrid 180 + 85 PS also 265 PS Systemleistung hat.
Beim HEV hat die E-Maschine 60PS. Nach Hyundai Rechnung ergibt das dann
180 + 60 = 230 ![]()
ohne FL kein OTA