Hallo zusammen,
ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist relativ einfach. Der Verkäufer hat 3 Versuche das Problem zu lösen. Spätestens nach dem erfolglosen
1. Versuch muss man ihm schriftlich eine Frist setzen. Für die finanzielle Abwicklung gibt es Richtlinien ( Fahrzeugalter, Laufleistung, Zustand). Ich musste einmal bei VW wegen anhaltender DSG-Probleme diesen Weg gehen. Hier war nicht die Werkstatt die Bremse sondern VW Wolfsburg. Mein Fall endete so: Anschaffungspreis 24000 Euro, Laufleistung 17000 km, Alter 9 Monate, Zustand gut,
Rückerstattung : 22800 Euro. Seitdem nie mehr VEW....