GMH in Österreich darf auch der Polizist an der Straßenecke die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeuges schätzen (Widerspruch nicht zulässig).
Vor einiger Zeit gab es hier einen Faden, wo jemand im verkehrsberuhigten Bereich beim el. Fahren einen hörbaren Ton wünschte, damit ihm nicht mal jemand vors Auto springt. Ich habe ihm empfohlen, rückwärts zu fahren... - Die Ansprüche liegen schon weit auseinander, oder?